Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

wirt die Stadtgemeinde. 2. Diese bürgerlich gemachte Realität unterliegt allen bürgerlichen Lasten, ist jedoch durch 5 Jahre vom 4. April 1810 als den Tag der Ratification - bis 1815 steuerfrei und darf hiebei ohne magistratliche Bewilligung kein Bau vorgenommen werden.” Bei erfolgender getrennter Abstimmung über jeden einzelnen dieser Posten wird vom Gemeinderath die Nichtübertragung konform dem Sektions-Antrag zum Beschluß erhoben. Hienach bemerkt, Referent, daß die restlichen 23 Posten nach dem Antrag der Sektion zu übertragen seien und daher nach seiner Meinung vom Vortrage derselben Umgang genommen werden könnten. GR Reder wünscht, daß auch diese Posten zur Kenntnis des Gemeinderathes gebracht werden mögen. Referent bringt sohin diese Posten zur Vorlesung, dieselben sind: 6. Nro. 275 Ennsdorf, Besitzer: Johann und Maria Scholz. Haftung:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2