wirt die Stadtgemeinde. 2. Diese bürgerlich gemachte Realität unter- liegt allen bürgerlichen Lasten, ist jedoch durch 5 Jahre vom 4. April 1810 als den Tag der Ratification - bis 1815 steuerfrei und darf hiebei ohne magistratliche Bewilligung kein Bau vorgenommen werden.” Bei erfolgender getrennter Ab- stimmung über jeden einzelnen die- ser Posten wird vom Gemeinde- rath die Nichtübertragung konform dem Sektions-Antrag zum Beschluß erhoben. Hienach bemerkt, Referent, daß die restlichen 23 Po- sten nach dem Antrag der Sektion zu übertragen seien und daher nach seiner Meinung vom Vor- trage derselben Umgang ge- nommen werden könnten. GR Reder wünscht, daß auch diese Posten zur Kenntnis des Ge- meinderathes gebracht werden mögen. Referent bringt sohin diese Posten zur Vorlesung, dieselben sind: 6. Nro. 275 Ennsdorf, Besitzer: Johann und Maria Scholz. Haftung:
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