Zeit, als dieser Fall eintritt, haben würde. 24. Nr. 56 in Ort, Besitzer Josef Reder Haftung: „Der Besitzer dieses Hauses hat die vor denselben befindliche Wasserbeschlacht allezeit in baulichen Stand herzuhalten.” 27. Nr. 87 Steyrdorf, Besitzer: Johann Millner, Haftung: „der Besitzer re- versiret sich für sich und seine Nachfolger, daß er das neuer- baute Kolwagenhüttl weder er- höhen noch erweitern wolle.” 29. Nro. 108 Steyrdorf. Besitzer: Mathias und Josefa Dauberger. Haftung: „Der Besitzer und seine Nachfolger sind schuldig, wegen Erhöhung ei- nes Stock in seinem Hause durch die nächsten 10 Jahre und wenn in dieser Zeit das von der Stadt erhaltene Darlehen pr 800 fl nicht ganz abgezalt sein solle, bis zu derselben gänzlichen Tilgung des neu zu erbauende große Zimmer zu einem Schulzimmer zu belassen und daß er für sich und seine Nachfolger verbun- den sein soll, sich durch die nächsten
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