14. Nro. - Besitzer: Johann Kellauer, Haftung: „Die Besitzer der untersten Ennsleiten sind verbunden, die Landlstiegenhandhab und den kurzen Steg über den meist trockenen Bach auf eigene Kosten herzuhalten.” 17. Nro. - Stadtgrabengrund Besitzer: Karl und Agnes Halub, Haftung: „Vermöge gerichtlicher Bewilligung ddo 31. Oktober 1832 Z 2642 wird der in den zwischen der Stadt Steyr und der Anna Falferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 2. Juni 1832 enthaltenen 2. Kontrakspunkt, vermög welchen sich die Stadt Steyr das Wiederkaufsrecht auf diesem Grunde vorbehält und womit die Grabenmauer kumulativ mit den übrigen Besitzern des Stadtgraben auf Kosten der Besitzer herzuhalten sei, als Reallast intabulirt.” 18. Nr. 161 Besitzer wie Post 17. Haftung: Die Gemeinde Stadt Steyr hat für den Fall,
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