mit Ziegeln einzudecken.” 4. Nro. 143 am Berg, Besitzer: Chrisosto- mus Krichbaum, Haftung: Wörtlich wie Post 3. 5. Nro. 4 Thorwarthaus am Ennsthor, Besitzer: Carl Stohl, Haftung: „Den von den Eheleuten Karl und Barbara Stohl ausgestell- ten Revers dd. Steyr 22. Juni 1856 zur Sicherstellung ihrer - der Stadt- gemeinde Steyr gegenüber eingegangenen Verbindlichkeit a. wegen Ausbrechung eines neu- en Stiegenfensters im städtischen Thurme auf ihre Kosten b. we- gen Anerkennung der zum Bauen des Stohl'schen Neugebäu- des benützten Thurm Mauer als Eigenthum der Stadtgemein- de einverleibt. Hiezu bemerkt Referent, daß der bezügliche Thurm Eigenthum des Hr. Ludwig Werndl ist und daher die Gemeinde hierüber nichts zu verfügen habe. 7. Nr. 274 Ennsdorf, Besitzer: Fasszieher- Commune Steyr, Haftung: „Die Besitzer der dreifachen Schiffmei- stersgerechtigkeit sind schuldig,
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