mit Ziegeln einzudecken.” 4. Nro. 143 am Berg, Besitzer: Chrisostomus Krichbaum, Haftung: Wörtlich wie Post 3. 5. Nro. 4 Thorwarthaus am Ennsthor, Besitzer: Carl Stohl, Haftung: „Den von den Eheleuten Karl und Barbara Stohl ausgestellten Revers dd. Steyr 22. Juni 1856 zur Sicherstellung ihrer - der Stadtgemeinde Steyr gegenüber eingegangenen Verbindlichkeit a. wegen Ausbrechung eines neuen Stiegenfensters im städtischen Thurme auf ihre Kosten b. wegen Anerkennung der zum Bauen des Stohl'schen Neugebäudes benützten Thurm Mauer als Eigenthum der Stadtgemeinde einverleibt. Hiezu bemerkt Referent, daß der bezügliche Thurm Eigenthum des Hr. Ludwig Werndl ist und daher die Gemeinde hierüber nichts zu verfügen habe. 7. Nr. 274 Ennsdorf, Besitzer: FasszieherCommune Steyr, Haftung: „Die Besitzer der dreifachen Schiffmeistersgerechtigkeit sind schuldig,
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