Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

anzunehmen und sich sohin den Lasten aller übrigen bürgerli- chen Realitäten wieder zu un- terziehen habe. 2. Nro. 160 in der Stadt, Besitzer: Stadtgemeinde Steyr, Haftung: „Das Commissionsprotokoll ddo 27 Mai 1850 wegen Entfernung der Ab- trittstätte und wegen der projek- tirten Demolirung des Hauses Nr. 160 neu selbst in Folge gerichtl. Bewilligung vom 10. Juli 1850 No 6775 hier pränotirt.” 3. Nro. 145 in der Stadt, Besitzer: Josef und Barbara Pichler, Haftung: „Der Besitzer ist schuldig gegen Nutz- nießung der Stadtgrabenzwin- ger insoweit dessen Hausgrund reicht, sowol die Stadt- als Graben- mauer bei Verlust dieser Nutz- niessung allezeit in baulichen Stand herzuhalten und daher selbe nicht nur einzudecken, sondern auch den Gang herzustel- len oder was zur Abhinderung aller Feuergefahr am rätlichsten wäre, eben gar zu kassieren und dagegen die Stadtmauer

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