Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

übertragen wären, während die andern 23 auch im neuen Grundbuche Wiederaufname finden sollten; er glaube daher, es sei angezeigt, dem Gemeinderath die 20 Fälle, in denen die Sektion auf Nichtübertragung den Antrag stelle, bekannt zu geben, während von dem Vortrage der anderen 23 Fälle, welche ohnehin fortbestehen sollten, Umgang genommen werden könnte. Referent bringt sohin die 20 Posten, welcher nach dem Antrage der Sektion ins neue Grundbuch nicht mehr zu übertragen seien, zur Verlesung. Diese 20 Posten sind: 1. Nr. 30 in der Stadt. Besitzer: das kk Aerar. Haftung: Laut Vertrag ddo 24 November 1846 Punkt 2 hat sich die Stadt Steyr bedungen, daß dieses Gebäude, wenn es gegen Vermuten einstens diese Bestimmung wieder verlieren und in ein Privateigentum übergehen sollte, die Eigenschaft als bürgerliche Realität in vollem Sinne des Wortes wieder

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