Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

Grundbuch übertragen oder aber von dieser Übertragung ausgeschlossen werden sollen. Zur Vereinfachung der Sache wollen die bezüglichen Rubriken des Verzeichnisses mit den Worten „zu übertragen” oder „nicht zu übertragen” ausgefüllt und das Verzeichnis sohin anher zurückgeleitet werden. Steyr den 28. Mai 1879. Der kk. Präsident. Weismayr” Referent bemerkt, daß hiezu das Kreisgerichts-Präsidium ein Verzeichnis über solche Realitäten angefertigt habe, bei denen derartige Giebigkeiten eingetragen seien. Es seien dieß 43 und seien darunter solche Giebigkeiten, welche bereits gegenstandslos geworden, solche, welche noch einige Bedeutung haben und endlich solche, die überhaupt noch ganz aufrecht haften und die der Gemeinderath in keinen Fall auflassen könnte. Die Sektion habe unter die 43 Realitäten 20 Posten gefunden, die nach ihrer Ansicht nicht mehr ins neue Grundbuch zu

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