Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

wächter und einer Instruktion für die Feuersignalisirung, das Elaborat hierüber sei sehr umfangreich, indem es 12 vollgeschriebene Bogen umfasse. Bei der gestrigen Sektionssitzung, bei welcher noch ein zweites umfangreiches Stück derselben vorgelegen sei, sei es nicht möglich gewesen, auch diesen Gegenstand der Berathung zu unterziehen, daher er beantrage, denselben von der heutigen Tagesordnung, die ohnehin viele Punkte enthalte, abzusetzen. Wird angenommen - Z 6498. 5. GR Pointner verliest ein Schreiben des k.k. Kreisgerichts-Präsidiums Steyr, welches lautet: „Z 1286 Prs An die löbliche Stadtgemeindevorstehung Steyr. Zufolge der geschätzten Note vom 21. Jänner 1875 Z 11691 hat der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr erkannt, daß die indem hiergerichtlichen Grundbuche auf zalreichen Liegenschaften für die „gemeine Stadt Steyr” noch haftenden Gibigkeiten als: „Feuersteuer”, „Brunngeld”, „Geld-

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