demnach eine Wiedervergebung derselben notwendig, in welcher Beziehung bemerkt wird, daß sel- be im Jahre 1876 im Wege einer Offertausschreibung erfolgt ist. Für den Fall, daß auch heuer wieder eine solche vom löblichen Gemein- derathe beschlossen werden sollte, be- ert sich das Amt demnach einen Entwurf der Offertausschreibung und der Offertbedingnisse zur wei- teren Verfügung vorzulegen. Steyr am 22. Juni 1879. Iglseder“. Hiezu verliest Referent den vom Amte vorgelegten Entwurf der Offertausschreibung und der Offert- bedingnisse und stellt sohin na- mens der Sektion den Antrag auf Vornahme der Offertausschrei- bung und Genehmigung der beiden Entwürfe. Beschluß nach Antrag - Z 6647. 4. GR Pointner bemerkt, daß der Punkt 4 der Tagesordnung 3 Ge- genstände enthalte, nämlich die Erlassung einer Feuer-Ordnung, einer Instruktion für die Thurm-
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