führen würde. Der Vorsitzende bemerkt sohin, daß das Commité es als ein Prinzip aufgestellt habe, es seien sekundäre Gassen nicht mit einer eigenen Benen- nung zu bezeichnen, son- dern in die Hauptstrassen ein- zureihen, so z. B. wäre nach dem Elaborat des Amtes das Goldschmidgäschen in der Enge mit dieser Bezeichnung beibe- halten worden, während das Comite beschlossen habe, es in die neue mit „innere Stadt” bezeichnete Gasse einzubezie- hen. Hienach trägt derselbe das Schema vor und gibt hiezu GR Josef Huber die Namen jener Hausbesitzer bekannt, deren Häuser immer den Beginn und das Ende der betreffenden Strasse bilden. Nach diesem Schema haben künf- tighin folgende Strassenbe- nennungen zu gelten:
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