Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

führen würde. Der Vorsitzende bemerkt sohin, daß das Commité es als ein Prinzip aufgestellt habe, es seien sekundäre Gassen nicht mit einer eigenen Benennung zu bezeichnen, sondern in die Hauptstrassen einzureihen, so z. B. wäre nach dem Elaborat des Amtes das Goldschmidgäschen in der Enge mit dieser Bezeichnung beibehalten worden, während das Comite beschlossen habe, es in die neue mit „innere Stadt” bezeichnete Gasse einzubeziehen. Hienach trägt derselbe das Schema vor und gibt hiezu GR Josef Huber die Namen jener Hausbesitzer bekannt, deren Häuser immer den Beginn und das Ende der betreffenden Strasse bilden. Nach diesem Schema haben künftighin folgende Strassenbenennungen zu gelten:

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