Berichte vom 27. September 1878 Z 10555, hat der Gefertigte auf diesen Übelstand hingewiesen und beantragt, daß für die Hafnerstände die Marktgebühr nach dem Flächenraume be- stimmt werden möge und mit Rücksicht auf den gerin- gen Werth der Waare 2 1/2 xr pr □m und 10 % von der Marktgebühr als Wachtgeld einzuheben vor- geschlagen. Städt. Bauamt Steyr am 13. Juni 1879. Bogacki.” Referent läst hiezu den vom Bau- amte vorgelegten Plan im Gemeinderate circuliren und beantragt namens der Sektion „über die vom Amte eingebrachte Aufstellung der Markthütten nach vorliegen- den Plan zu genehmigen und bezüglich des Antrages der Gebühr der Hafnerstände der zweiten Sektion zu über- tragen.” Der Vorsitzende bemerkt, es werde den Mitgliedern des Gemeinderathes bekannt sein,
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