4. Markthütte No. alt/neu 58/63 auf die Stelle der versetzten vorhergehenden Markthütte No. 87 alt. 5. 60/77 auf den bisher freien Platz hinter den Markthütten No. 89/91 alt. 6. 59/78 auf den bisher freien Platz hinter den Markthütten Nr. 88/89 alt. 7. 2/86 auf die Stelle der gewesenen Markthütte No. 104 alt. 8. 1/88 auf die Stelle der gewesenen Markthütten N. 106 u. 107 alt. 9. 61/95 am Eck hinter der Hütte N. 77 alt. Schließlich erlaubt sich der Gefertigte auf die bisherige Marktgebühr für die Hafnerstände aufmerksamm zu machen, welche ohne Rücksicht auf die eingenommene Fläche mit 1.05 fl bestimmt ist. Bereits im
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