4. Markthütte No. alt/neu 58/63 auf die Stelle der versetzten vorher- gehenden Markt- hütte No. 87 alt. 5. 〃 〃 〃 60/77 auf den bisher freien Platz hinter den Markthütten No. 89/91 alt. 6. 〃 〃 〃 59/78 auf den bisher freien Platz hinter den Markthütten Nr. 88/89 alt. 7. 〃 〃 〃 2/86 auf die Stelle der gewesenen Markt- hütte No. 104 alt. 8. 〃 〃 〃 1/88 auf die Stelle der gewesenen Markt- hütten N. 106 u. 107 alt. 9. 〃 〃 〃 61/95 am Eck hinter der Hütte N. 77 alt. Schließlich erlaubt sich der Gefer- tigte auf die bisherige Markt- gebühr für die Hafnerstände aufmerksamm zu machen, welche ohne Rücksicht auf die eingenommene Fläche mit 1.05 fl bestimmt ist. Bereits im
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