die Auslagen von mehr als 600 fl auch gerechtfertigt erscheinen. Er habe nämlich gehört, daß die Leitung schon bis zum Hause des Herrn Edelbauer sehr schad- haft sein soll; wenn aber der Wasserzulauf so bedeutend sei, daß damit beide Objekte ver- sorgt werden könnten, so wäre er allerdings auch dafür, daß die beantragte Her- stellung in Angriff genom men werde. Der Vorsitzende erwiedert hierauf daß bis zum Hause des Herrn Edlbauer 1/4 " Röhren gelegt sein- Nun seien vom Bauamte für die Reconstruktion 2 " Röhren beantragt, daher für die Fort- führung bis zum Exjesuitenge- bäude jedenfalls starke Röhren eingelegt werden müssen. Herr Edelbauer habe nur auf 1/3 des Wasserzuflusses Anspruch und müsse daher bei seinem Hause ein Wechsel angebracht und dafür ge- sorgt werden, daß derselbe
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