gepflogen werden müßte, da derselbe mit einer Neuherstel- lung der gemeinschaftlichen Wasserleitung laut mündli- cher Erklärung desselben nicht einverstanden ist. Schließlich wird zur gefälligen Kenntnis gebracht, daß im Präliminare pro 1879 für die Herstellung die- ser Leitung den Betrag von fl 1500 eingesetzt erscheint, in welchen jedoch die Neuherstellung der Leitung durch die buckelige Wiese nicht inbegriffen war, was im vorliegendem Kosten- voranschlage berücksichtigt ist. Städt. Bauamt Steyr am 10 Juni 1879. Bogacki.” Hiezu stellt Re- ferent namens der Sektion folgenden Antrag: „Nachdem Herr Edlbauer noch kei- ne Äusserung abgegeben hat, aber zu neu Herstellung der Wasserleithung von der Brun- stube in Aichet bis zu seinen Hause die von Bauamt erho- benen Betrag von 1064 fl leisten will, so beantragt die Sektion
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2