in der Nähe der städt. Parzelle 1177 ergänzt werden möge, da der bestehende Wassergraben in der- selben nicht ersichtlich ist. Indem ich das zur gefälligen Kennt- nis bringe, ersuche ich zugleich um die Vorlage dieser Angelegenheit an den löblichen Gemeinderath und seinerzeitige Bekanntgabe des gemeindeämtlichen Beschlus- ses an das Kreisgericht, Bureau Nro. VII. Stadt. Bauamt Steyr am 14. Juni 1879. Bogacki.” Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, daß eine commissionelle Verhandlung ein- geleitet werden möge, um die Grenzen dieser Parzelle richtig auszutragen. Beschluß nach Antrag Z 6463 13. 14. GR Josef Huber verliest eine Zuschrift des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers, mit welchen derselbe die Bitte stellt, es möge ihm gestattet werden, die Ab- zweigung aus der zum Exjesu- itengebäude führenden
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