Ratsprotokoll vom 19. Juni 1879

den Anforderungen eines Bürgermeisters von Steyr, soweit es in meinen schwachen Kräften liegt gerecht zu werden. /: Bravo! :/ Nach dem Gemeindestatute Steyr ist der Bürgermeister das vollziehende, der löbliche Gemeinderat das beschliessende Organ im eigenen Wirkungskreis. Wenn nun der Gemeinderat, so glücklich ist, gesunde Beschlüsse zu fassen, so wird die Ausführung derselben dem Bürgermeister erleichtert. Ich habe nur noch eine kleine Bitte an die Herrn Gemeindevertreter. Wenn im Verlaufe der Zeit meine geistigen und fisischen Kräfte nicht hinreichen sollten, dieses schwere Amt des Bürgermeisters den Anforderungen gemäß zu verwalten und zu leiten, so gestatten die mir, daß ich diese Ehrenstelle selbst vor Ablauf der Wahlperiode wieder in Ihre Hand zurücklege. Ich bitte somit die Herrn um ihre kräftige Unterstützung und

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