Er stellt sohin die Antrage ob behufs gegenteiliger Bespre- chung die Sitzung vielleicht für eine Zeit unterbrochen werden solle und bemerkt nach erfolgter Erklärung des Gemeinderathes, daß dies nicht nöthig sei, er möge vor- erst sich über die Auslegung der §§ 41 u 42 G.St. die Vor- sitzender verliest, ausgespro- chen werden ob nämlich die Wahl unter einem oder dem Vorsitz des Alters-Präsi- denten stattfinden solle. Über den Antrag des G.R. Haller wird sich für die Vor- nahme der Wahl unter dem Vorsitzer des Vizebürgermei- sters ausgesprochen und wer- den sohin vom Schrittführer die Stimmzettel verteilt. Nach deren Einsammlung ersucht der Vor- sitzende die G.R. Breslmair und Gründler um Vorname des Scrutiniums und den G.R. Redl, um ablesen der Stimmzettel. Nach demselben
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2