Andern zu lenken weil ihm deren Annahme aus den vorhin angeführten Gründen absolut unmöglich sei. Seit seiner letzten Krankheit, die er zu überstehen gehabt habe, sei sein Gesundheits-Zustand stark geschwächt und müsse er gestehen, daß in dem von einem Bürgermeister zu versehenden Amte ausserordentlich viele Dinge vorkämen, die besonders auf den Gemüts- u. Nerven-Zustand einwirken. Gerade in dieser Richtung aber müsse er auf seine Gesundheit ausserordentlich vorsichtig sein und sei er es seiner Familie schuldig seine Gesundheit zu schonen und zu sorgen daß er hiedurch so lange als möglich seiner Familie erhalten bleibe. Indem er daher nochmals danke verweise er auf § 41 des G.St. der in seinem letzten Absatz sage: „Nimmt der zum Bürgermeister oder
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