geboten würde, von der Anstalt Gebrauch zu machen. GR Lindner betont, daß die Ge- meinde kontraktlich verpflichtet sei, die Beleuchtungs-Kosten zu tragen. Bis jetzt habe sie Petro- leum-Beleuchtung beigestellt; nach dem vorliegenden Antrag solle sie eine Gas-Beleuchtung mit 30 Flammen herstellen. Es wäre daher nach seiner An- sicht nothwendig zuerst zu er- heben: 1. Ob so viele Flammen nöthig seien. 2. Was die Petroleum Be- leuchtung bis jetzt gekostet habe und was sie in Zu- kunft kosten könne und 3. was die Gasbeleuchtung kosten würde. Diese Erhebun- gen möchte er zuerst gepflo- gen wissen und dann erst wäre einzugehen in die Frage, ob die Einführung der Gas be- willig werden solle oder nicht. Was die Verwendung des Ga- ses zur Fabrikarbeit betref- fe, so sei diesfalls schon im Kontrakte Vorsorge getrof-
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