eine Unmöglichkeit sei, in dieser Anstalt Unterricht genießen zu können. Er habe darin gelesen, daß die monatlichen Unterhaltungs-Kosten eines Schülers 25 f und das Schulgeld pr Jahr 20 f Betrage. Er möchte nun wissen, ob dann die Gemeinde in dieser Beziehung gar keinen Vorschlag machen könne betreff Zuweisung von Freiplätzen. Es sei im Programm nur enthalten, daß Freiplätze gegeben werden könnten, so sei aber nicht ausgesprochen wie viele. Nachdem nun die Anstalt der Gemeinde schon so bedeutende Kosten mache und durch die Herstellung der Gaseinrichtung wie der Kosten machen würde, und über dies das Gas auch zum Werkstätten-Betriebe benützt werden solle, so glaube er, daß doch die Gemeinde theilweise ein Recht haben solle, um hinsichtlich der Vergebung von freien Plätzen mitsprechen oder doch wenigstens
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