das jüngst gewünschte Ausmaß über eine Gas-Einrichtung in der kk Versuchs-Anstalt ergab kein billigeres Resultat, als der bereits bei der löblichen Gemeindevorstehung eingereichte nach dem vertragsmässigen Tarifpreisen berechnete Kostenvoranschlag. Ich erlaube mir deshalb folgenden Vorschlag ergebenst zu erstatten. Die Gasfabrik verpflichtet sich die gesammte Gaseinrichtung auf eigene Kosten herzustellen u. hat selbe Eigenthum der Gasfabrik zu bleiben. Die löbliche Gemeinde wolle sich hingegen verpflichten, für das Hineinmachen, sowie für die Benützung und Abnützung dieser Gasleitung der Fabrik ein für allemal einen PauschalAbfindungsbetrag von 150 f Einhundertfünfzig Gulden ÖW baar zu zalen und glaube ich hiedurch gewiß mein vollstes Entgegenkommen neu-
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