das jüngst gewünschte Ausmaß über eine Gas-Einrichtung in der kk Versuchs-Anstalt ergab kein billigeres Resultat, als der bereits bei der löblichen Gemein- devorstehung eingereichte nach dem vertragsmässigen Tarif- preisen berechnete Kostenvor- anschlag. Ich erlaube mir deshalb folgen- den Vorschlag ergebenst zu er- statten. Die Gasfabrik verpflichtet sich die gesammte Gaseinrichtung auf eigene Kosten herzustellen u. hat selbe Eigenthum der Gas- fabrik zu bleiben. Die löbliche Gemeinde wolle sich hingegen verpflichten, für das Hinein- machen, sowie für die Benüt- zung und Abnützung dieser Gasleitung der Fabrik ein für allemal einen Pauschal- Abfindungsbetrag von 150 f Einhundertfünfzig Gulden ÖW baar zu zalen und glaube ich hiedurch gewiß mein voll- stes Entgegenkommen neu-
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