habe, daß derselbe nur als Zu- fahrtweg für die dortigen Haus- besitzer zu gelten habe, der Ge- meinderat diese Verfügung wie- der treffen, und diesen Beschluß erneuern könne. Er müsse sagen, er habe wiederholt Klagen gehört, es seien eben nicht die Equipage-Besitzer selbst, sondern die Knechte, welche daselbst herum- fahren und wenn einmal ein Unglück geschehe, so möchte er nicht hören, was über den Ge- meinderat gehoben würde. Es ließe sich dies vermeiden, nachdem eine breite Strasse bei der Schloßmauer vorbei- führe, welche von den Fahrenden und Reitenden benützt wer- den könnte. GR Pointner, erklärt sich auch mit dem Antrag des Gemein- derates Wenhart einverstan- den. Das was Gemeinderat Dr. Hochhauser vorschlage, sei auch ein Verbot, es sei aber besser, wenn daselbst über-
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