Ratsprotokoll vom 6. Juni 1879

habe, daß derselbe nur als Zufahrtweg für die dortigen Hausbesitzer zu gelten habe, der Gemeinderat diese Verfügung wieder treffen, und diesen Beschluß erneuern könne. Er müsse sagen, er habe wiederholt Klagen gehört, es seien eben nicht die Equipage-Besitzer selbst, sondern die Knechte, welche daselbst herumfahren und wenn einmal ein Unglück geschehe, so möchte er nicht hören, was über den Gemeinderat gehoben würde. Es ließe sich dies vermeiden, nachdem eine breite Strasse bei der Schloßmauer vorbeiführe, welche von den Fahrenden und Reitenden benützt wer- den könnte. GR Pointner, erklärt sich auch mit dem Antrag des Gemeinderates Wenhart einverstanden. Das was Gemeinderat Dr. Hochhauser vorschlage, sei auch ein Verbot, es sei aber besser, wenn daselbst über-

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