und diese, sowie zalreiche Kinder seien daher häufig der Gefahr des Niederführens ausgesetzt, er habe auch wiederholt Klagen hierüber gehört und schliesse sich daher der Anschauung des Bauamtes vollständig an. GR Mair glaube, daß, wenn es eine Bestimmung sei, daß auch diesem Wege nicht gefahren und geritten werden solle, es zu wenig sein wäre, wenn blos in den Localblättern eine Kundmachung erscheine, dieselbe werde bald vergessen und Fremde könnten davon überhaupt keine Wissenschaft haben. Er halte es daher für angezeigt und beantragt, daß daselbst eine Erinnerungstafel angebracht werde, daß auf diesem Wege nicht gefahren werden dürfe etc. GR Holub ist der Meinung, daß der Antrag der Section ausreiche, denn erstens sei die Gefahr nicht so groß, weil der mittleren Promenadenweg ohnedieß breit genug sei, daß die Fußgeher ihn
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