ist. Städt. Bauamt Steyr am 8. Mai 1879. Bogacki.“ - Z. 5182. Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag, in Folge vorliegenden Amtsbe- richtes eine Kundmachung in den hiesigen Lokalblättern zu verlesen. GR Wenhart bemerkt es sei wohl schon ziemlich lange her, daß dieser Weg angelegt worden sei, allein es sei ihm gut erinnerlich, daß schon damals im Gemein- derat beschlossen worden sei, die- sen Weg nur als Zufahrtsweg für die dortigen Hausbesitzer gelten zu lassen, nie aber als öffentlichen Verkehrsweg und müsse er sagen, daß der vorliegende Antrag des Bauamtes ihm ganz aus der Seele gesprochen sei. Er habe dies- falls oft Erfahrungen gemacht, die Promenade sei bis jetzt noch wenig schattig, viele Leute benützen da- her den in Rede stehenden Weg, welcher mehr Schatten biete
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