ist. Städt. Bauamt Steyr am 8. Mai 1879. Bogacki.“ - Z. 5182. Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag, in Folge vorliegenden Amtsberichtes eine Kundmachung in den hiesigen Lokalblättern zu verlesen. GR Wenhart bemerkt es sei wohl schon ziemlich lange her, daß dieser Weg angelegt worden sei, allein es sei ihm gut erinnerlich, daß schon damals im Gemeinderat beschlossen worden sei, diesen Weg nur als Zufahrtsweg für die dortigen Hausbesitzer gelten zu lassen, nie aber als öffentlichen Verkehrsweg und müsse er sagen, daß der vorliegende Antrag des Bauamtes ihm ganz aus der Seele gesprochen sei. Er habe diesfalls oft Erfahrungen gemacht, die Promenade sei bis jetzt noch wenig schattig, viele Leute benützen daher den in Rede stehenden Weg, welcher mehr Schatten biete
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