Ratsprotokoll vom 6. Juni 1879

R.Gbl. N 89 zwei von der Gemeindevertretung gewählte Vertrauenspersonen in der Eigenschaft von Gerichtszeugen beizuziehen. Damit nicht eine allzugrosse Belästigung des Einzelnen eintrete und um anderseits in Fällen der Verhinderung des Vorgeladenen jede Störung des Fortganges der Erhebungen zu befritigen, dürfte es sich empfelen, die Zal solcher Vertrauensmänner auf 12 zu bestimmen. Da die Erhebungen zunächst auf die Liegenschaften, welche sich rechts der Steyr (Stadt, Voglsang, Reichenschwall, Schönau und und Ennsdorf) befinden, beschränkt bleiben werden, so dürften die zu wählenden aus diesen Theilen des Stadtgebietes zu entnehmen sein. Hirnach beere ich mich zu ersuchen, es wolle baldgefällig die Wahl von 12 der erwähnten GerichtsZeugen veranlaßt und dieselbe auf Männer gelenkt wer-

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