Seitenstetten 2 mal Commissionen an Ort und Stelle ohne denselben abgehalten worden seien. Derselbe habe zu dieser Versetzung den guten Willen, nur sei er mit dem Platze nicht einverstanden, der ihm angewiesen worden sei. Herr Pren sei von der betreffenden Verfügung am 2. Mai ordentlich verständigt worden, während er den Recurs erst am 19. Mai, mithin verspätet eingereicht habe; in formeller Beziehung könne daher dem Recurse keine Folge gegeben werden. Mit Rücksicht jedoch auf den guden Willen den Gesuchsteller an den Tag lege, glaube die Section, daß noch einmal unter Beiziehung der Bausection oder durch den städtischen Ingenieur allein mit Herrn Pren zu unterhandeln wäre, damit ein für denselben günstiger Platz zugemittelt werde, derselbe sei nämlich bereit, den Abort auf eine andere Stelle hinter die
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