stens im Bilde dort ist, wo er im Leben so gerne gewesen. Erzeigen löbliche Gemeindevor- stehung der Witwe nur die Ge- fälligkeit, sein Bild auch als Andenken an den Verstorbe- nen geneigtest anzunehmen u. gestatten den Dank aller seiner Hinterbleibenden aus- drücken zu dürfen, für die sich achtungsvollst u. dankbar zeich- net. Stadt Steyr 4. Juni 1879. Katharina Crammer, Bügermei- sterswitwe.“ - GR Pointer beantragt den hiemit von der Wittwe des verstor- benen Herrn Bürgermeisters gestellten Antrag dankbarst anzunehmen. Nachdem dieser Antrag noch vom Gemeinderat Wenhart unter- stützt worden, wird einstimmig beschlossen, dieses Bild anzuneh- men und der Widmung ge- mäß im Ratssaale anzubrin- gen - Z 6040 - Hierauf wird zur Tagesordnung
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