Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. Juni 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Rats-Protokoll über die XI. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 6. Juni 1879 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vizebürgermeister Gustav Gschaider Die Gemeinderäthe Franz Breslmayr Mathias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Dr. Johann Hochhauser Georg Pointner Karl Holub Josef Reder Leopold Huber Franz Schachinger Karl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Anton Landsiedl Franz Wickhoff Anton Mair Schriftführer: Gemeinde-Sekretär L. A. Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Nachmittags Tages-Ordnung I. Section I. Recurs des Herrn Leopold Teufelmair wegen verweigerter Erhöhung des
Rats-Protokoll über die XI. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 6. Juni 1879 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vizebürgermeister Gustav Gschaider Die Gemeinderäthe Franz BreslmayrMathias Perz Ferdinand GründlerJosef Peyrl Josef HallerFranz Ploberger Dr. Johann Hochhauser Georg Pointner Karl HolubJosef Reder Leopold Huber Franz Schachinger Karl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Anton LandsiedlFranz Wickhoff Anton Mair Schriftführer: Gemeinde-Sekretär L. A. Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Nachmittags Tages-Ordnung I. Section I. Recurs des Herrn Leopold Teufelmair wegen verweigerter Erhöhung des
Armengeldes seiner Tochter Anna. 2. Recurs des Herrn Michael Pren wider eine baupolizeiliche Verfügung der Gemeindevorstehung. 3. Note des k.k. Kreisgerichts-Präsidiums wegen Wahl von Vertrauensmänner für die Grundbuchs-Anlage. 4. Gesuch des Herrn Karl Kaps um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes. II. Section 5. Kasseamtsbericht über die Kassegebahrung im April 1879. 6. Kassaamtsbericht über das Ergebnis des Jahrmarktes. 7. Kassaamtsbericht wegen Fructifizirung der Baarschaft bei der Elisabeth Duckart'schen Armenhausbaustiftung. 8. Vergebung des Stadttheaters für die Wintersaison 1879/80. 9. Kommissions-Protokoll pcto Abtretung eines städt. Grundes in Reichenschwall an Herrn Karl Zwink. III. Section 10. Bericht des Bauamtes wegen Absperrung eines Promenadenweges für den Wagenverkehr
Armengeldes seiner Tochter Anna. 2. Recurs des Herrn Michael Pren wider eine baupolizeiliche Verfügung der Gemeindevorstehung. 3. Note des k.k. Kreisgerichts-Präsidiums wegen Wahl von Vertrauensmänner für die Grundbuchs-Anlage. 4. Gesuch des Herrn Karl Kaps um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes. II. Section 5. Kasseamtsbericht über die Kassege- bahrung im April 1879. 6. Kassaamtsbericht über das Ergebnis des Jahrmarktes. 7. Kassaamtsbericht wegen Fructifi- zirung der Baarschaft bei der Elisa- beth Duckart'schen Armenhausbau- stiftung. 8. Vergebung des Stadttheaters für die Wintersaison 1879/80. 9. Kommissions-Protokoll pcto Abtre- tung eines städt. Grundes in Rei- chenschwall an Herrn Karl Zwink. III. Section 10. Bericht des Bauamtes wegen Absperrung eines Promenaden- weges für den Wagenverkehr
11. Offertbegebung für die Herstellung der Wasserleitung in der Pfarrgasse. 12. Sections-Bericht wegen Einleitung der Gas in die Versuchsanstalt. In vertraulicher Sitzung 13. Komiteebericht wegen Abhaltung einer Feier des 900 jährigen Bestan- des von Steyr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlussfähigkeit erforderlichen An- zal von Gemeinderats-Mitglie- dern und bringt nachstehende, an die Gemeinde eingelaufene Condolenz-Telegramme anläss- lich des Ablebens des Bürgermei- sters Herrn Moriz Crammer zur Verlesung: a. „Gemeindrath Steyr - Im Namen des Ge- meinderathes spreche ich die auf- richtigste Theilname anlässlich des Ablebens des Bürgermeisters Crammer aus. Deputation des Gemeinderates wird an der Leichenfeier theilnehmen der Bürgermeister: Dr. Karl Wieser“ Z. 5850.
11. Offertbegebung für die Herstellung der Wasserleitung in der Pfarrgasse. 12. Sections-Bericht wegen Einleitung der Gas in die Versuchsanstalt. In vertraulicher Sitzung 13. Komiteebericht wegen Abhaltung einer Feier des 900 jährigen Bestandes von Steyr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlussfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt nachstehende, an die Gemeinde eingelaufene Condolenz-Telegramme anlässlich des Ablebens des Bürgermeisters Herrn Moriz Crammer zur Verlesung: a. „Gemeindrath Steyr - Im Namen des Gemeinderathes spreche ich die aufrichtigste Theilname anlässlich des Ablebens des Bürgermeisters Crammer aus. Deputation des Gemeinderates wird an der Leichenfeier theilnehmen der Bürgermeister: Dr. Karl Wieser“ Z. 5850.
b. „An die Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Der Bundes-Ausschuss spricht über Ableben des Bürgermeisters Crammer sein vollstes Beileid aus - Eigner, Landeshauptmann.“ - Z 5849 -. c. „Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Nehme Telegramm über Ableben Bürgermeisters Crammer mit Ausdruck lebhaften Bedauerns und herzlicher Theilname zur Kentniß und beauftrage, selbst dienstlich verhindert, Statthaltereirath Schirnhofer, Namens Statthalterei Leichenbegängnisse beizuwohnen - Statthalter“ - Z. 5848. - d. - „Löbliche Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Eben aus Dresden wieder zurückgekehrt finde ich die traurige Nachricht von dem Ableben des Herrn Bürgermeisters Crammer vor und fühle mich gedrängt, der verehrlichen Gemeindevertretung mein tiefstes Beileid an dem grossen Verluste auszudrücken,
b. „An die Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Der Bundes-Ausschuss spricht über Ableben des Bürger- meisters Crammer sein vollstes Beileid aus - Eigner, Landeshaupt- mann.“ - Z 5849 -. c. „Ge- meinde-Vorstehung Steyr. - Nehme Telegramm über Able- ben Bürgermeisters Crammer mit Ausdruck lebhaften Bedau- erns und herzlicher Theilname zur Kentniß und beauftra- ge, selbst dienstlich verhindert, Statthaltereirath Schirnhofer, Namens Statthalterei Leichen- begängnisse beizuwohnen - Statthalter“ - Z. 5848. - d. - „Löbliche Gemeinde-Vorstehung Steyr. - Eben aus Dresden wie- der zurückgekehrt finde ich die traurige Nachricht von dem Ableben des Herrn Bürgermei- sters Crammer vor und fühle mich gedrängt, der verehrlichen Gemeindevertretung mein tiefstes Beileid an dem gros- sen Verluste auszudrücken,
welchen dieselbe erlitten hat - Professor Hauffe“ - Z 5991. e. „An Herrn Vizebürgermeister Gschaider Steyr. - Der Tod des Herrn Bürgermeisters erfüllt uns mit aufrichtiger Trauer. Empfangen Sie die Versicherung der wärmsten Theilname der Stadt Wels. der Bürgermeister Bauer“. - Z 5951. Weiter verliest der Vorsitzende nachstehendes Schreiben: „Löbliche Gemeindevorstehung. - In Erin- nerung der warmen, aufrichti- gen Theilname bei der erfolg- ten Auflösung unseres gelieb- ten Vaters beziehungsweise Gatten, des Herrn Bürgermei- sters Moriz Crammer, von Seite des löblichen Gemeinderathes, für das durch denselben vollbrachte edle, echt christliche Werk, - wodurch herbe Tränen der tiefsten Be- kümmerniß getrocknet und dem geängsteten Gemüthe seiner Hinterlassenen neues Vertrau- en, neue Hoffnung eingeflößt
welchen dieselbe erlitten hat - Professor Hauffe“ - Z 5991. e. „An Herrn Vizebürgermeister Gschaider Steyr. - Der Tod des Herrn Bürgermeisters erfüllt uns mit aufrichtiger Trauer. Empfangen Sie die Versicherung der wärmsten Theilname der Stadt Wels. der Bürgermeister Bauer“. - Z 5951. Weiter verliest der Vorsitzende nachstehendes Schreiben: „Löbliche Gemeindevorstehung. - In Erinnerung der warmen, aufrichtigen Theilname bei der erfolgten Auflösung unseres geliebten Vaters beziehungsweise Gatten, des Herrn Bürgermeisters Moriz Crammer, von Seite des löblichen Gemeinderathes, für das durch denselben vollbrachte edle, echt christliche Werk, - wodurch herbe Tränen der tiefsten Bekümmerniß getrocknet und dem geängsteten Gemüthe seiner Hinterlassenen neues Vertrauen, neue Hoffnung eingeflößt
bleibt der trauernden Witwe im Namen ihrer Kinder die schöne Pflicht, der löblichen Gemeindevertretung namentlich für die so überaus gute und wolthuende Berücksichtigung, welche von echt treuer, thätiger Menschenliebe zeigt, den innigsten und tiefgefühlsten Dank darzubringen, welche sie in ihrem Innersten dies empfindet, und dort stets nähren wird. Es liegt aber noch eine Bitte ihr auf den Herzen; die einzige, die sie unter den gegenwärtigen Umständen an die löbliche Gemeindevorstehung zu richten wagt, und die sie sich nicht versuchen kann, die Bitte das von Maler Fink gemahlte, wohl getroffene Porträt ihres nunmehr verstorbenen Gatten als Versicherung ihrer ehrfurchtsvollen Dankbarkeit anzunehmen und dem Bilde einen würdigen Platz im Ratssaale geben zu wollen, damit der Verstorbene wenig-
bleibt der trauernden Witwe im Namen ihrer Kinder die schöne Pflicht, der löblichen Gemeinde- vertretung namentlich für die so überaus gute und wolthu- ende Berücksichtigung, welche von echt treuer, thätiger Menschen- liebe zeigt, den innigsten und tiefgefühlsten Dank darzubrin- gen, welche sie in ihrem Inner- sten dies empfindet, und dort stets nähren wird. Es liegt aber noch eine Bitte ihr auf den Herzen; die einzige, die sie unter den gegenwärtigen Um- ständen an die löbliche Gemein- devorstehung zu richten wagt, und die sie sich nicht versuchen kann, die Bitte das von Maler Fink gemahlte, wohl getroffene Porträt ihres nunmehr verstor- benen Gatten als Versicherung ihrer ehrfurchtsvollen Dankbar- keit anzunehmen und dem Bilde einen würdigen Platz im Ratssaale geben zu wollen, damit der Verstorbene wenig-
stens im Bilde dort ist, wo er im Leben so gerne gewesen. Erzeigen löbliche Gemeindevor- stehung der Witwe nur die Ge- fälligkeit, sein Bild auch als Andenken an den Verstorbe- nen geneigtest anzunehmen u. gestatten den Dank aller seiner Hinterbleibenden aus- drücken zu dürfen, für die sich achtungsvollst u. dankbar zeich- net. Stadt Steyr 4. Juni 1879. Katharina Crammer, Bügermei- sterswitwe.“ - GR Pointer beantragt den hiemit von der Wittwe des verstor- benen Herrn Bürgermeisters gestellten Antrag dankbarst anzunehmen. Nachdem dieser Antrag noch vom Gemeinderat Wenhart unter- stützt worden, wird einstimmig beschlossen, dieses Bild anzuneh- men und der Widmung ge- mäß im Ratssaale anzubrin- gen - Z 6040 - Hierauf wird zur Tagesordnung
stens im Bilde dort ist, wo er im Leben so gerne gewesen. Erzeigen löbliche Gemeindevorstehung der Witwe nur die Gefälligkeit, sein Bild auch als Andenken an den Verstorbenen geneigtest anzunehmen u. gestatten den Dank aller seiner Hinterbleibenden ausdrücken zu dürfen, für die sich achtungsvollst u. dankbar zeichnet. Stadt Steyr 4. Juni 1879. Katharina Crammer, Bügermeisterswitwe.“ - GR Pointer beantragt den hiemit von der Wittwe des verstorbenen Herrn Bürgermeisters gestellten Antrag dankbarst anzunehmen. Nachdem dieser Antrag noch vom Gemeinderat Wenhart unterstützt worden, wird einstimmig beschlossen, dieses Bild anzunehmen und der Widmung gemäß im Ratssaale anzubringen - Z 6040 - Hierauf wird zur Tagesordnung
übergegangen. I. Section 1. GR Pointner verliest das seinerzeit mit Anna Teufelmair wegen Erhöhung ihres Armengeldes aufgenommene Erhebungs-Protokoll, darin den hierüber von Seite der Armen-Commission an ihren Vater erflossenen abweislichen Bescheid, welcher sich darauf gründet, daß die Erhaltung der Gesuchstellerin zunächst ihrem Vater zusteht und derselbe hiezu auch in der Lage sei, bemerkt, daß in den hiegegen eingebrachten Recurs diese Gründe nicht entkräftet seien und stellt demnach Namens der Section den Antrag auf Abweisung dieses Recurses. Beschluß nach Antrag Z 5057. - 2. GR Pointer führt an, daß wegen Versetzung des Abortes bei dem Hause des Herrn Michael Pren, Hausbesitzer in Reichenschwall und Brauergehilfe in
übergegangen. I. Section 1. GR Pointner verliest das seiner- zeit mit Anna Teufelmair we- gen Erhöhung ihres Armengeldes aufgenommene Erhebungs-Proto- koll, darin den hierüber von Sei- te der Armen-Commission an ih- ren Vater erflossenen abweisli- chen Bescheid, welcher sich darauf gründet, daß die Erhaltung der Ge- suchstellerin zunächst ihrem Vater zusteht und derselbe hiezu auch in der Lage sei, bemerkt, daß in den hiegegen eingebrachten Recurs diese Gründe nicht entkräftet seien und stellt demnach Namens der Section den Antrag auf Abwei- sung dieses Recurses. Beschluß nach Antrag Z 5057. - 2. GR Pointer führt an, daß wegen Versetzung des Abortes bei dem Hause des Herrn Michael Pren, Hausbesitzer in Reichen- schwall und Brauergehilfe in
Seitenstetten 2 mal Commissionen an Ort und Stelle ohne densel- ben abgehalten worden seien. Derselbe habe zu dieser Versetzung den gu- ten Willen, nur sei er mit dem Platze nicht einverstanden, der ihm angewiesen worden sei. Herr Pren sei von der betref- fenden Verfügung am 2. Mai ordentlich verständigt worden, während er den Recurs erst am 19. Mai, mithin verspätet einge- reicht habe; in formeller Bezie- hung könne daher dem Recurse keine Folge gegeben werden. Mit Rücksicht jedoch auf den gu- den Willen den Gesuchsteller an den Tag lege, glaube die Section, daß noch einmal un- ter Beiziehung der Bausection oder durch den städtischen Inge- nieur allein mit Herrn Pren zu unterhandeln wäre, damit ein für denselben günstiger Platz zugemittelt werde, derselbe sei nämlich bereit, den Abort auf eine andere Stelle hinter die
Seitenstetten 2 mal Commissionen an Ort und Stelle ohne denselben abgehalten worden seien. Derselbe habe zu dieser Versetzung den guten Willen, nur sei er mit dem Platze nicht einverstanden, der ihm angewiesen worden sei. Herr Pren sei von der betreffenden Verfügung am 2. Mai ordentlich verständigt worden, während er den Recurs erst am 19. Mai, mithin verspätet eingereicht habe; in formeller Beziehung könne daher dem Recurse keine Folge gegeben werden. Mit Rücksicht jedoch auf den guden Willen den Gesuchsteller an den Tag lege, glaube die Section, daß noch einmal unter Beiziehung der Bausection oder durch den städtischen Ingenieur allein mit Herrn Pren zu unterhandeln wäre, damit ein für denselben günstiger Platz zugemittelt werde, derselbe sei nämlich bereit, den Abort auf eine andere Stelle hinter die
Hütte mit der Wäschrolle zu versetzen, wodurch derselbe von der Gasse aus nicht gesehen würde und der Kanal doch auf die Enns hinaus gemacht werden könnte. GR Reder wünscht, daß der jetzige Übelstand beseitigt werde, im Übrigen sei es gleich, an welche Stelle der Abort zu liegen käme; er unterstützt daher den SectionsAntrag und beantragt, daß die Vermittlung durch den städtischen Ingenieur zu pflegen sei. Der Antrag der Section mit der Modification des Gemeinderates Reder wird angenommen - Z 5511 3. GR Pointner verliest nachstehendes Schreiben: „An die löbliche Gemeindevorstehung Steyr - Am 16. Juni d. J. werden die behufs Anlegung eines neuen Grundbuches für die Catastralgemeinde Steyr vorzunehmenden Lokalerhebungen beginnen. Diesen Erhebungen sind nach § 20 des Gesetzes vom 2. Juni 1874
Hütte mit der Wäschrolle zu versetzen, wodurch derselbe von der Gasse aus nicht gesehen würde und der Ka- nal doch auf die Enns hinaus ge- macht werden könnte. GR Reder wünscht, daß der jetzige Übelstand beseitigt werde, im Übrigen sei es gleich, an welche Stelle der Abort zu liegen käme; er unterstützt daher den Sections- Antrag und beantragt, daß die Vermittlung durch den städtischen Ingenieur zu pflegen sei. Der Antrag der Section mit der Modification des Gemeinderates Reder wird angenommen - Z 5511 3. GR Pointner verliest nachstehen- des Schreiben: „An die löbliche Gemeindevorstehung Steyr - Am 16. Juni d. J. werden die behufs An- legung eines neuen Grundbu- ches für die Catastralgemeinde Steyr vorzunehmenden Lokaler- hebungen beginnen. Diesen Erhebungen sind nach § 20 des Gesetzes vom 2. Juni 1874
R.Gbl. N 89 zwei von der Gemein- devertretung gewählte Vertrau- enspersonen in der Eigenschaft von Gerichtszeugen beizuziehen. Damit nicht eine allzugrosse Be- lästigung des Einzelnen eintrete und um anderseits in Fällen der Verhinderung des Vorgelade- nen jede Störung des Fortgan- ges der Erhebungen zu befriti- gen, dürfte es sich empfelen, die Zal solcher Vertrauensmän- ner auf 12 zu bestimmen. Da die Erhebungen zunächst auf die Liegenschaften, welche sich rechts der Steyr (Stadt, Voglsang, Reichenschwall, Schönau und und Ennsdorf) befinden, be- schränkt bleiben werden, so dürften die zu wählenden aus diesen Theilen des Stadtgebietes zu entnehmen sein. Hirnach beere ich mich zu ersu- chen, es wolle baldgefällig die Wahl von 12 der erwähnten Gerichts- Zeugen veranlaßt und diesel- be auf Männer gelenkt wer-
R.Gbl. N 89 zwei von der Gemeindevertretung gewählte Vertrauenspersonen in der Eigenschaft von Gerichtszeugen beizuziehen. Damit nicht eine allzugrosse Belästigung des Einzelnen eintrete und um anderseits in Fällen der Verhinderung des Vorgeladenen jede Störung des Fortganges der Erhebungen zu befritigen, dürfte es sich empfelen, die Zal solcher Vertrauensmänner auf 12 zu bestimmen. Da die Erhebungen zunächst auf die Liegenschaften, welche sich rechts der Steyr (Stadt, Voglsang, Reichenschwall, Schönau und und Ennsdorf) befinden, beschränkt bleiben werden, so dürften die zu wählenden aus diesen Theilen des Stadtgebietes zu entnehmen sein. Hirnach beere ich mich zu ersuchen, es wolle baldgefällig die Wahl von 12 der erwähnten GerichtsZeugen veranlaßt und dieselbe auf Männer gelenkt wer-
den, denen ausser den zu diesem Vertrauensamte benöthigten allgemeinen Eigenschaften eine genaue Kenntniß der Besitzverhältnisse in den bezeichneten Theilen des Stadtgebietes zu Gebothe steht. Die Namen und Wohnungen der Gewälten wollen diesem Präsidium bekannt gegeben werden. Steyr den 19. Mai 1879. Der k.k. Präsident Weismayr.“ Über Vorschlag der Section und einen Zusatzantrag des Gemeinderathes Wickhoff wird beschlossen, nachstehende Herren hiezu dem Kreisgerichts-Präsidium vorzuschlagen. Herr Michael Reschauer ... Stadt Herr Karl Stohl ... Stadt Herr Josef Pöltl ... Stadt Herr Johann Amort ... Stadt Herr Vinzenz Mair ... Schönau Herr Michael Buchner ... dto Herr Christian Hübl ... Reichenschwall Herr Joh. Haratzmüller ... Ennsdorf Herr Alois Ratschüler ... dto
den, denen ausser den zu die- sem Vertrauensamte benöthig- ten allgemeinen Eigenschaften eine genaue Kenntniß der Besitz- verhältnisse in den bezeichneten Theilen des Stadtgebietes zu Ge- bothe steht. Die Namen und Wohnungen der Gewälten wollen diesem Prä- sidium bekannt gegeben wer- den. Steyr den 19. Mai 1879. Der k.k. Präsident Weismayr.“ Über Vorschlag der Section und einen Zusatzantrag des Gemein- derathes Wickhoff wird beschlossen, nachstehende Herren hiezu dem Kreisgerichts-Präsidium vorzu- schlagen. Herr Michael Reschauer ... Stadt Herr Karl Stohl ... Stadt Herr Josef Pöltl ... Stadt Herr Johann Amort ... Stadt Herr Vinzenz Mair ... Schönau Herr Michael Buchner ... dto Herr Christian Hübl ... Reichenschwall Herr Joh. Haratzmüller ... Ennsdorf Herr Alois Ratschüler ... dto
Herr Johann Lindhuber ... Ennsdorf Herr Johann Mitter ... Voglsang Herr Josef Zippermair ... Stadt - Z 5583 4. GR Pointner verliest das Ge- such des Herrn Karl Kaps, Drechsler- meister u. Hausbesitzer No 60 in Steyrdorf um Aufname in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes ge- gen Entrichtung der Taxe und empfielt namens der Section die Willfahrung dieses Gesuches. Beschluß nach Antrag Z 5676. Der Vorsitzende bemerkt, daß seit Zusammenstellung der Tages- ordnung noch ein Dringlich- keitsgegenstand eingelaufen sei, den er der ersten Section zugewiesen habe und versucht den Obmann den betreffenden Bericht vorzutragen. GR Pointer verliest nachste- henden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. Nach § 33 Absatz 7 der Reichsratwahlordnung sind für die von den Städten zu vollzie- henden Wahlhandlungen
Herr Johann Lindhuber ... Ennsdorf Herr Johann Mitter ... Voglsang Herr Josef Zippermair ... Stadt - Z 5583 4. GR Pointner verliest das Gesuch des Herrn Karl Kaps, Drechslermeister u. Hausbesitzer No 60 in Steyrdorf um Aufname in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes gegen Entrichtung der Taxe und empfielt namens der Section die Willfahrung dieses Gesuches. Beschluß nach Antrag Z 5676. Der Vorsitzende bemerkt, daß seit Zusammenstellung der Tagesordnung noch ein Dringlichkeitsgegenstand eingelaufen sei, den er der ersten Section zugewiesen habe und versucht den Obmann den betreffenden Bericht vorzutragen. GR Pointer verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. Nach § 33 Absatz 7 der Reichsratwahlordnung sind für die von den Städten zu vollziehenden Wahlhandlungen
von der Gemeindevertretung des Wahlortes 3 Mitglieder der Wahlkommission zu bestimmen. Nachdem die Wahl des Reichsratabgeordneten für den StadtWahlbezirk Steyr am 30. d. M. stattfindet, so beert sich das Amt um die Vorname dieser Wahl zu ersuchen, wobei es als wünschenswert bezeichnet werden muß, daß auch ein Ersatzmann für den Fall der Verhinderung eines der gewälten Wahlkommissions-Mitgliedes ernannt werde, welcher Vorgang auch bei der letzten Reichstagabgeordneten-Wahl im Jahre 1873 beobachtet wurde. Steyr am 3. Juni 1879. Iglseder.“ Referent schlägt sohin als Mitglied der Wahlkommission namens der Section vor die Herren: Gustav Gschaider, Vicebürgermeister Johann Michael Peteler, Glockengießer u. Franz Tomitz, Möbelhändler und als Ersatzmann Emil Göppl, Apotheker. Beschluss nach Antrag. - Z. 5940.
von der Gemeindevertretung des Wahlortes 3 Mitglieder der Wahlkommission zu bestimmen. Nachdem die Wahl des Reichsrat- abgeordneten für den Stadt- Wahlbezirk Steyr am 30. d. M. stattfindet, so beert sich das Amt um die Vorname dieser Wahl zu ersuchen, wobei es als wün- schenswert bezeichnet werden muß, daß auch ein Ersatzmann für den Fall der Verhinderung eines der gewälten Wahlkom- missions-Mitgliedes ernannt werde, welcher Vorgang auch bei der letzten Reichstagabge- ordneten-Wahl im Jahre 1873 beobachtet wurde. Steyr am 3. Juni 1879. Iglseder.“ Referent schlägt sohin als Mitglied der Wahlkommission namens der Section vor die Herren: Gustav Gschaider, Vicebürgermeister Johann Michael Peteler, Glockengießer u. Franz Tomitz, Möbelhändler und als Ersatzmann Emil Göppl, Apo- theker. Beschluss nach Antrag. - Z. 5940.
II. Section 5. GR Leopold Huber verliest den Bericht des städtischen Kasse-Amtes über die Kassa-Gebahrung im Monate April 1879, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 8948 f 49 1/2 x und die Ausgaben auf 8682 f 55 x beliefen, und für den Monat Mai ein barer Kassa- Rest pr 7295 fl 8 1/2 x verblieb. Referent bemerkt, daß das Kassa- Journal von den Gemeinderäten Gründler u. Ploberger geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kentniß genommen Z 5504. 6. GR Leopold Huber referirt über den Bericht des städtischen Kassa-Am- tes, mit welchem dasselbe das Rapu- lare über das im Frühjarmarkte 1879 eingehobene Marktgefälle und Polizeiaufgeld vorlegt, führt an, daß das Ergebnis sich auf 567 fl 44 x daher um 12 fl 25 x höher als im Vorjahre beziffere, wovon aber
II. Section 5. GR Leopold Huber verliest den Bericht des städtischen Kasse-Amtes über die Kassa-Gebahrung im Monate April 1879, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 8948 f 49 1/2 x und die Ausgaben auf 8682 f 55 x beliefen, und für den Monat Mai ein barer KassaRest pr 7295 fl 8 1/2 x verblieb. Referent bemerkt, daß das KassaJournal von den Gemeinderäten Gründler u. Ploberger geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kentniß genommen Z 5504. 6. GR Leopold Huber referirt über den Bericht des städtischen Kassa-Amtes, mit welchem dasselbe das Rapulare über das im Frühjarmarkte 1879 eingehobene Marktgefälle und Polizeiaufgeld vorlegt, führt an, daß das Ergebnis sich auf 567 fl 44 x daher um 12 fl 25 x höher als im Vorjahre beziffere, wovon aber
noch ein Rest mit 45 f 64 x aushafte. Wird zur Kenntnis genommen Z 5748. 7. Derselbe Referent verliest einen Bericht des städtischen Kassa-Amtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß bei der Elisabeth Duckartschen, zum Armenhausbau bestimmten Bürgerspitalstiftung eine Baarschaft pr 966 fl 34 x vorhanden sei und den Vorschlag macht, hierum ein ganzes 60 ger und 2 Stück DonauRegulirungs-Anlehens-Loose anzuschaffen. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, diese Barschaft dermalen in der Sparkasse fruchtbringend anzulegen, nachdem der Cours der Loose zu hoch stehe. Wird angenommen - Z 5503. 8. GR Leopold Huber führt an, daß um Verleihung des Stadttheaters für die Wintersaison 1879/80 Gesuche eingelaufen seien, von
noch ein Rest mit 45 f 64 x aus- hafte. Wird zur Kenntnis genommen Z 5748. 7. Derselbe Referent verliest einen Bericht des städtischen Kassa-Amtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß bei der Elisabeth Duckartschen, zum Armenhausbau bestimmten Bür- gerspitalstiftung eine Baarschaft pr 966 fl 34 x vorhanden sei und den Vorschlag macht, hierum ein ganzes 60 ger und 2 Stück Donau- Regulirungs-Anlehens-Loose anzuschaffen. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, diese Bar- schaft dermalen in der Sparkasse fruchtbringend anzulegen, nach- dem der Cours der Loose zu hoch stehe. Wird angenommen - Z 5503. 8. GR Leopold Huber führt an, daß um Verleihung des Stadttheaters für die Wintersaison 1879/80 Ge- suche eingelaufen seien, von
denen aber einige wegen nicht erfolgten Erlag der Caution über- haupt nicht berücksichtigt werden könnten. Die Section habe sämmtl. Gesuche geprüft und gefunden, daß unter den Bewerbern des Theaters dem Gesuchsteller Herrn Karl Lud- wig Zwerenz, welcher seinem Ge- suche eine Caution von 500 f beige- legt habe, zu verleihen wäre. Referent verliest einen von dem Gesuchsteller diesfalls an den Vizebürgermeister geschriebenen Brief und stellt hierauf namens der Section nachstehenden An- trag: "Die Gesuche der sämtlichen Competenten um Vergebung des Stadt-Theaters wurden ein- gesehen und nach Besichtigung beantragt die Section, es wolle der löbliche Gemeinderat dem Gesuchsteller Herrn Carl Ludwig Zwerenz beziehungsweise auf seine Documente des Theater für 1879-80 verleihen." Der Vorsitzende bemerkt, daß Herr
denen aber einige wegen nicht erfolgten Erlag der Caution überhaupt nicht berücksichtigt werden könnten. Die Section habe sämmtl. Gesuche geprüft und gefunden, daß unter den Bewerbern des Theaters dem Gesuchsteller Herrn Karl Ludwig Zwerenz, welcher seinem Gesuche eine Caution von 500 f beigelegt habe, zu verleihen wäre. Referent verliest einen von dem Gesuchsteller diesfalls an den Vizebürgermeister geschriebenen Brief und stellt hierauf namens der Section nachstehenden Antrag: "Die Gesuche der sämtlichen Competenten um Vergebung des Stadt-Theaters wurden eingesehen und nach Besichtigung beantragt die Section, es wolle der löbliche Gemeinderat dem Gesuchsteller Herrn Carl Ludwig Zwerenz beziehungsweise auf seine Documente des Theater für 1879-80 verleihen." Der Vorsitzende bemerkt, daß Herr
Zwerenz die besten Belege und Zeugnisse beigebracht habe und auch von seiner Theater-Direction in Hall, wo alle mit ihm zufrieden gewesen sein, vortheilhaft bekannt sei; derselbe sei auch im Besitze einer großen Garderobe und von Dekorationen. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen - Z 5259. GR Ploberger stell hiebei die Frage, was das Comité, welches ungefähr vor 4 Jahr wegen der Frage der Theater-Renovirung gewält worden sei, bisher gewirkt habe. GR Dr. Hochhauser erwiedert, daß dermalen die Aufnahme der Kosten vor sich gehe und er glaube, daß innerhalb 14 Tage das Comité mit seinen Vorschlägen im Reinen sein würde. 9. GR Leopold Huber führt an, daß Herr Karl Zwink anläßlich einer bei seinem Hause in Reichenschwall vorzunehmenden Bauführung ein kleines Stück vom städtischen Grund benöthige,
Zwerenz die besten Belege und Zeug- nisse beigebracht habe und auch von seiner Theater-Direction in Hall, wo alle mit ihm zufrieden gewe- sen sein, vortheilhaft bekannt sei; derselbe sei auch im Besitze einer großen Garderobe und von Deko- rationen. Der Antrag der Section wird ein- stimmig angenommen - Z 5259. GR Ploberger stell hiebei die Frage, was das Comité, welches ungefähr vor 4 Jahr wegen der Frage der Theater-Renovirung gewält wor- den sei, bisher gewirkt habe. GR Dr. Hochhauser erwiedert, daß dermalen die Aufnahme der Kosten vor sich gehe und er glau- be, daß innerhalb 14 Tage das Comité mit seinen Vorschlägen im Reinen sein würde. 9. GR Leopold Huber führt an, daß Herr Karl Zwink anläßlich einer bei seinem Hause in Reichen- schwall vorzunehmenden Bau- führung ein kleines Stück vom städtischen Grund benöthige,
läßt den diesfälligen Plan circuliren und stellt namens der Section den Antrag auf Überlassung des er- betenen städtischen Grundes. Wird angenommen Z 5325. III. Section 10. GR Reder verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde- Vorstehung! Aus Anlass vorge- kommener Beschwerden, daß auf der Promenade der längs der Frohnfeste führende Weg zur Ein- übung der Reit- u. Wagenpfer- de benützt wird, erlaubt sich der Gefertigte die löbliche Gemeinde- Vorstehung darauf aufmerksam zu machen und zur Begründung dieser Klagen anzuführen, daß die Benützung dieses Weges zu obigen Zwecken mit Rücksicht auf die starke Frequenz von Seite der Schuljugend und be- sonders aus dem Umstande, daß an diesem Wege auch ein Kinderspielplatz sich befindet, mit grossen Gefaren verbunden
läßt den diesfälligen Plan circuliren und stellt namens der Section den Antrag auf Überlassung des erbetenen städtischen Grundes. Wird angenommen Z 5325. III. Section 10. GR Reder verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche GemeindeVorstehung! Aus Anlass vorgekommener Beschwerden, daß auf der Promenade der längs der Frohnfeste führende Weg zur Einübung der Reit- u. Wagenpferde benützt wird, erlaubt sich der Gefertigte die löbliche GemeindeVorstehung darauf aufmerksam zu machen und zur Begründung dieser Klagen anzuführen, daß die Benützung dieses Weges zu obigen Zwecken mit Rücksicht auf die starke Frequenz von Seite der Schuljugend und besonders aus dem Umstande, daß an diesem Wege auch ein Kinderspielplatz sich befindet, mit grossen Gefaren verbunden
ist. Städt. Bauamt Steyr am 8. Mai 1879. Bogacki.“ - Z. 5182. Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag, in Folge vorliegenden Amtsberichtes eine Kundmachung in den hiesigen Lokalblättern zu verlesen. GR Wenhart bemerkt es sei wohl schon ziemlich lange her, daß dieser Weg angelegt worden sei, allein es sei ihm gut erinnerlich, daß schon damals im Gemeinderat beschlossen worden sei, diesen Weg nur als Zufahrtsweg für die dortigen Hausbesitzer gelten zu lassen, nie aber als öffentlichen Verkehrsweg und müsse er sagen, daß der vorliegende Antrag des Bauamtes ihm ganz aus der Seele gesprochen sei. Er habe diesfalls oft Erfahrungen gemacht, die Promenade sei bis jetzt noch wenig schattig, viele Leute benützen daher den in Rede stehenden Weg, welcher mehr Schatten biete
ist. Städt. Bauamt Steyr am 8. Mai 1879. Bogacki.“ - Z. 5182. Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag, in Folge vorliegenden Amtsbe- richtes eine Kundmachung in den hiesigen Lokalblättern zu verlesen. GR Wenhart bemerkt es sei wohl schon ziemlich lange her, daß dieser Weg angelegt worden sei, allein es sei ihm gut erinnerlich, daß schon damals im Gemein- derat beschlossen worden sei, die- sen Weg nur als Zufahrtsweg für die dortigen Hausbesitzer gelten zu lassen, nie aber als öffentlichen Verkehrsweg und müsse er sagen, daß der vorliegende Antrag des Bauamtes ihm ganz aus der Seele gesprochen sei. Er habe dies- falls oft Erfahrungen gemacht, die Promenade sei bis jetzt noch wenig schattig, viele Leute benützen da- her den in Rede stehenden Weg, welcher mehr Schatten biete
und diese, sowie zalreiche Kinder seien daher häufig der Gefahr des Nieder- führens ausgesetzt, er habe auch wieder- holt Klagen hierüber gehört und schliesse sich daher der Anschauung des Bauamtes vollständig an. GR Mair glaube, daß, wenn es eine Bestimmung sei, daß auch diesem Wege nicht gefahren und geritten werden solle, es zu wenig sein wäre, wenn blos in den Localblät- tern eine Kundmachung er- scheine, dieselbe werde bald ver- gessen und Fremde könnten davon überhaupt keine Wissen- schaft haben. Er halte es daher für angezeigt und beantragt, daß daselbst eine Erinnerungstafel angebracht werde, daß auf diesem Wege nicht gefahren werden dürfe etc. GR Holub ist der Meinung, daß der Antrag der Section ausreiche, denn erstens sei die Gefahr nicht so groß, weil der mittleren Pro- menadenweg ohnedieß breit ge- nug sei, daß die Fußgeher ihn
und diese, sowie zalreiche Kinder seien daher häufig der Gefahr des Niederführens ausgesetzt, er habe auch wiederholt Klagen hierüber gehört und schliesse sich daher der Anschauung des Bauamtes vollständig an. GR Mair glaube, daß, wenn es eine Bestimmung sei, daß auch diesem Wege nicht gefahren und geritten werden solle, es zu wenig sein wäre, wenn blos in den Localblättern eine Kundmachung erscheine, dieselbe werde bald vergessen und Fremde könnten davon überhaupt keine Wissenschaft haben. Er halte es daher für angezeigt und beantragt, daß daselbst eine Erinnerungstafel angebracht werde, daß auf diesem Wege nicht gefahren werden dürfe etc. GR Holub ist der Meinung, daß der Antrag der Section ausreiche, denn erstens sei die Gefahr nicht so groß, weil der mittleren Promenadenweg ohnedieß breit genug sei, daß die Fußgeher ihn
benützen könnten und dann seien nur sehr wenige, die dort reiten oder fahren; wenn dieselben aber wüßten, daß das Reiten u. Fahren daselbst nicht gestattet sei, so würde es ganz gewieß auch nicht mehr geschehen; genüge die Anonce in den Blättern nicht, dann stünde es der Gemeine immerhin frei seinerzeit eine Tafel anzubringen. GR Reder glaubt, daß man das Fahren daselbst überhaupt nicht gänzlich einstellen könne. Es sei nur die Rede von dem Abstellen des Pferdeeinfahrens daselbst. GR Dr. Hachhauser hält diese ganze Verfügung für überflüssig und nicht durchführbar; für überflüßig, weil der Verkehr auf dem Seitenwege sehr gering sei; er gehe oft auf der Promenade, er bemerke aber, das stets nur sehr wenige Personen auf diesem Seitenwege sich befinden; derselbe sei vielmehr ganz
benützen könnten und dann seien nur sehr wenige, die dort reiten oder fahren; wenn die- selben aber wüßten, daß das Reiten u. Fahren daselbst nicht gestattet sei, so würde es ganz gewieß auch nicht mehr geschehen; genüge die Anonce in den Blättern nicht, dann stünde es der Ge- meine immerhin frei sei- nerzeit eine Tafel anzubrin- gen. GR Reder glaubt, daß man das Fahren daselbst überhaupt nicht gänz- lich einstellen könne. Es sei nur die Rede von dem Abstellen des Pferdeeinfahrens daselbst. GR Dr. Hachhauser hält diese ganze Verfügung für überflüssig und nicht durchführbar; für überflüßig, weil der Verkehr auf dem Seitenwege sehr gering sei; er gehe oft auf der Promenade, er bemerke aber, das stets nur sehr wenige Personen auf die- sem Seitenwege sich befinden; derselbe sei vielmehr ganz
passend zum Pferde einführen; der mittlere Weg weit genug für Fußgänger; die Fahrenden ha- ben ebensoviel Recht, wie die Fußgeher. Undurchführbar sei die Bestimmung, weil er nicht wisse, wie man das Fahren daselbst ver- bieten könne; dieser Weg sei eine öffentliche Strasse; man könne es nicht verwahren, daß jemand mehrmals auf derselben fahre. Die Verfügung habe daher keinen Sinn. Er würde vielleicht eher vorschlagen, daß auf der Seite von der Berggasse eine Tafel ange- bracht werde, daß dort nur lang- sam gefahren werden dürfe; wenn man dort im Schritte fahre, so könne nichts geschehen. Er meine, daß sich der Gemeinde- rat mit dem beantragten Ver- bote nur lächerlich mache, weil derselbe nicht durchführbar sei, GR Wenhart glaubt, daß, nachdem dieser Weg in früherer Zeit kein Gemeindeweg gewesen sei u. der Gemeinderat beschlossen
passend zum Pferde einführen; der mittlere Weg weit genug für Fußgänger; die Fahrenden haben ebensoviel Recht, wie die Fußgeher. Undurchführbar sei die Bestimmung, weil er nicht wisse, wie man das Fahren daselbst verbieten könne; dieser Weg sei eine öffentliche Strasse; man könne es nicht verwahren, daß jemand mehrmals auf derselben fahre. Die Verfügung habe daher keinen Sinn. Er würde vielleicht eher vorschlagen, daß auf der Seite von der Berggasse eine Tafel angebracht werde, daß dort nur langsam gefahren werden dürfe; wenn man dort im Schritte fahre, so könne nichts geschehen. Er meine, daß sich der Gemeinderat mit dem beantragten Verbote nur lächerlich mache, weil derselbe nicht durchführbar sei, GR Wenhart glaubt, daß, nachdem dieser Weg in früherer Zeit kein Gemeindeweg gewesen sei u. der Gemeinderat beschlossen
habe, daß derselbe nur als Zufahrtweg für die dortigen Hausbesitzer zu gelten habe, der Gemeinderat diese Verfügung wieder treffen, und diesen Beschluß erneuern könne. Er müsse sagen, er habe wiederholt Klagen gehört, es seien eben nicht die Equipage-Besitzer selbst, sondern die Knechte, welche daselbst herumfahren und wenn einmal ein Unglück geschehe, so möchte er nicht hören, was über den Gemeinderat gehoben würde. Es ließe sich dies vermeiden, nachdem eine breite Strasse bei der Schloßmauer vorbeiführe, welche von den Fahrenden und Reitenden benützt wer- den könnte. GR Pointner, erklärt sich auch mit dem Antrag des Gemeinderates Wenhart einverstanden. Das was Gemeinderat Dr. Hochhauser vorschlage, sei auch ein Verbot, es sei aber besser, wenn daselbst über-
habe, daß derselbe nur als Zu- fahrtweg für die dortigen Haus- besitzer zu gelten habe, der Ge- meinderat diese Verfügung wie- der treffen, und diesen Beschluß erneuern könne. Er müsse sagen, er habe wiederholt Klagen gehört, es seien eben nicht die Equipage-Besitzer selbst, sondern die Knechte, welche daselbst herum- fahren und wenn einmal ein Unglück geschehe, so möchte er nicht hören, was über den Ge- meinderat gehoben würde. Es ließe sich dies vermeiden, nachdem eine breite Strasse bei der Schloßmauer vorbei- führe, welche von den Fahrenden und Reitenden benützt wer- den könnte. GR Pointner, erklärt sich auch mit dem Antrag des Gemein- derates Wenhart einverstan- den. Das was Gemeinderat Dr. Hochhauser vorschlage, sei auch ein Verbot, es sei aber besser, wenn daselbst über-
haupt gar nicht gefahren werde, und sei hiezu auf der anderen Seite Platz genug. Der Antrag der Section, in den öffentlichen Blättern eine diesfällige Anance einzuhal- ten, genüge vorläufig; treffe das aber nicht ein, so könnte man später schärfere Verfü- gungen treffen. GR Mair zieht sohin seinen An- trag zurück und wird der Antrag der Section mit Ma- jorität zum Beschluß erhoben Z 5182. 11. GR Reder führt an, daß wegen Herstellung der Wasserleitung vom Brunnen in dem Ver- schönerungsvereinsanlagen bis zum Hause des Herrn Schachinger in der Pfarrgasse 2 Offerte eingelaufen seien; nämlich von Herrn Johann Michael Peteler und Herrn Josef Huber, welche er verliest und wonach ersterer diese Ar- beiten um 176 fl. Letzterer den 222 f 55 zu übernehmen
haupt gar nicht gefahren werde, und sei hiezu auf der anderen Seite Platz genug. Der Antrag der Section, in den öffentlichen Blättern eine diesfällige Anance einzuhal- ten, genüge vorläufig; treffe das aber nicht ein, so könnte man später schärfere Verfügungen treffen. GR Mair zieht sohin seinen Antrag zurück und wird der Antrag der Section mit Majorität zum Beschluß erhoben Z 5182. 11. GR Reder führt an, daß wegen Herstellung der Wasserleitung vom Brunnen in dem Verschönerungsvereinsanlagen bis zum Hause des Herrn Schachinger in der Pfarrgasse 2 Offerte eingelaufen seien; nämlich von Herrn Johann Michael Peteler und Herrn Josef Huber, welche er verliest und wonach ersterer diese Arbeiten um 176 fl. Letzterer den 222 f 55 zu übernehmen
erklärt. Referent stellt hiezu namens der Section nachstehenden Antrag: „Von den beiden vorliegenden Offerten zur Herstellung der Wasserleitung in der Pfarrgasse ist jenes des Herrn Peteler der 46 fl 55 x billiger, wie das des Herrn Josef Huber, dieser die Section beantrage, dem Herrn Peteler die Herstellung zu übertragen." Beschluß nach Antrag Z 5242 u. 5248. GR Leopold Huber frägt, ob der Unternehmer um diesen Betrag blos die Herstellung der Röhrenleitung zu besorgen habe, worüber derselbe vom Vorsitzenden und vom Referenten aufgeklärt wird, daß derselbe die vollständige Herstellung der Wasserleitung am genannten Platze durchzuführen habe. 12. GR Reder verlief nachstehendes Schreiben: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr.
erklärt. Referent stellt hiezu namens der Section nachstehenden An- trag: „Von den beiden vorliegen- den Offerten zur Herstellung der Wasserleitung in der Pfarrgas- se ist jenes des Herrn Peteler der 46 fl 55 x billiger, wie das des Herrn Josef Huber, dieser die Section beantrage, dem Herrn Peteler die Herstellung zu übertragen." Beschluß nach Antrag Z 5242 u. 5248. GR Leopold Huber frägt, ob der Un- ternehmer um diesen Betrag blos die Herstellung der Röhren- leitung zu besorgen habe, wo- rüber derselbe vom Vorsitzenden und vom Referenten aufge- klärt wird, daß derselbe die voll- ständige Herstellung der Was- serleitung am genannten Platze durchzuführen habe. 12. GR Reder verlief nachstehen- des Schreiben: „Löbliche Gemein- de-Vorstehung der Stadt Steyr.
das jüngst gewünschte Ausmaß über eine Gas-Einrichtung in der kk Versuchs-Anstalt ergab kein billigeres Resultat, als der bereits bei der löblichen Gemein- devorstehung eingereichte nach dem vertragsmässigen Tarif- preisen berechnete Kostenvor- anschlag. Ich erlaube mir deshalb folgen- den Vorschlag ergebenst zu er- statten. Die Gasfabrik verpflichtet sich die gesammte Gaseinrichtung auf eigene Kosten herzustellen u. hat selbe Eigenthum der Gas- fabrik zu bleiben. Die löbliche Gemeinde wolle sich hingegen verpflichten, für das Hinein- machen, sowie für die Benüt- zung und Abnützung dieser Gasleitung der Fabrik ein für allemal einen Pauschal- Abfindungsbetrag von 150 f Einhundertfünfzig Gulden ÖW baar zu zalen und glaube ich hiedurch gewiß mein voll- stes Entgegenkommen neu-
das jüngst gewünschte Ausmaß über eine Gas-Einrichtung in der kk Versuchs-Anstalt ergab kein billigeres Resultat, als der bereits bei der löblichen Gemeindevorstehung eingereichte nach dem vertragsmässigen Tarifpreisen berechnete Kostenvoranschlag. Ich erlaube mir deshalb folgenden Vorschlag ergebenst zu erstatten. Die Gasfabrik verpflichtet sich die gesammte Gaseinrichtung auf eigene Kosten herzustellen u. hat selbe Eigenthum der Gasfabrik zu bleiben. Die löbliche Gemeinde wolle sich hingegen verpflichten, für das Hineinmachen, sowie für die Benützung und Abnützung dieser Gasleitung der Fabrik ein für allemal einen PauschalAbfindungsbetrag von 150 f Einhundertfünfzig Gulden ÖW baar zu zalen und glaube ich hiedurch gewiß mein vollstes Entgegenkommen neu-
erlich bethätiget zu haben. Hochachtungsvoll Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg Gaswerk Steyr. In Vollmacht: O. Pettenkofer." Referent bemerkt hierzu, daß die Section keinen Beschluß geführt habe, weil dieses Betreiben erst nach Abhalten der Sections-Sitzung eingelaufen sei; er spricht die Meinung aus, daß die Herstellung der Gaseinrichtung überhaupt schon genehmigt worden sei GR Ploberger bemerkt, er wisse nicht, wie die Gemeinde zur Übernahme dieser Arbeiten komme, indem die Versuchs-Anstalt eine kaiserliche Anstalt sei. GR Peyrl frägt, ob die Beleuchtung kontraktlich zugesichert sei und gegenwärtig auch schon beigestellt wurde, was der Vorsitzende mit dem Bemerken bejaht, daß gegenwärtig Petroleum verwendet würde und wonach
erlich bethätiget zu haben. Hochachtungsvoll Gesellschaft für Gasindustrie in Augs- burg Gaswerk Steyr. In Voll- macht: O. Pettenkofer." Referent bemerkt hierzu, daß die Section keinen Beschluß ge- führt habe, weil dieses Betrei- ben erst nach Abhalten der Sections-Sitzung eingelau- fen sei; er spricht die Meinung aus, daß die Herstellung der Gaseinrichtung überhaupt schon genehmigt worden sei GR Ploberger bemerkt, er wis- se nicht, wie die Gemeinde zur Übernahme dieser Arbei- ten komme, indem die Ver- suchs-Anstalt eine kaiserliche Anstalt sei. GR Peyrl frägt, ob die Beleuch- tung kontraktlich zugesichert sei und gegenwärtig auch schon beigestellt wurde, was der Vorsitzende mit dem Be- merken bejaht, daß gegen- wärtig Petroleum verwen- det würde und wonach
GR Peyrl fortführt, daß er glau- be, daß, wenn die jetzige bestehende Beleuchtung bis nun genügt habe, er nicht einsehe, daß die Ge- meinde jetzt abermals Kosten auf sich nehmen solle, wenn die Anstalt eine bessere Beleuchtung wünsche und zwar um so mehr, nachdem er bereits vernom- men habe, daß nach Herstellung der Einrichtung das Gas nicht blos zur wirklichen Beleuchtung, son- dern auch als Feuerungs-Mate- rial zu den verschiedenen Arbei- ten in der Werkstätte verwen- det werden solle. Nachdem nun die Gemeinde die Beistellung der Beleuchtung nicht abwälzen könne, so würde aber die Verwendung des Gases zu diesem Zwecke der Gemeinde bedeutende Kosten verursachen; ander- seits möchte er doch bitten, ob denn die Gemeinde hinsichtlich der Anstalt gar nichts zu sprechen habe. Er habe aus dem Pro- gramm entnommen, daß es für den weniger Bemittelten
GR Peyrl fortführt, daß er glaube, daß, wenn die jetzige bestehende Beleuchtung bis nun genügt habe, er nicht einsehe, daß die Gemeinde jetzt abermals Kosten auf sich nehmen solle, wenn die Anstalt eine bessere Beleuchtung wünsche und zwar um so mehr, nachdem er bereits vernommen habe, daß nach Herstellung der Einrichtung das Gas nicht blos zur wirklichen Beleuchtung, sondern auch als Feuerungs-Material zu den verschiedenen Arbeiten in der Werkstätte verwendet werden solle. Nachdem nun die Gemeinde die Beistellung der Beleuchtung nicht abwälzen könne, so würde aber die Verwendung des Gases zu diesem Zwecke der Gemeinde bedeutende Kosten verursachen; anderseits möchte er doch bitten, ob denn die Gemeinde hinsichtlich der Anstalt gar nichts zu sprechen habe. Er habe aus dem Programm entnommen, daß es für den weniger Bemittelten
eine Unmöglichkeit sei, in dieser Anstalt Unterricht genießen zu können. Er habe darin gelesen, daß die monatlichen Unterhaltungs-Kosten eines Schülers 25 f und das Schulgeld pr Jahr 20 f Betrage. Er möchte nun wissen, ob dann die Gemeinde in dieser Beziehung gar keinen Vorschlag machen könne betreff Zuweisung von Freiplätzen. Es sei im Programm nur enthalten, daß Freiplätze gegeben werden könnten, so sei aber nicht ausgesprochen wie viele. Nachdem nun die Anstalt der Gemeinde schon so bedeutende Kosten mache und durch die Herstellung der Gaseinrichtung wie der Kosten machen würde, und über dies das Gas auch zum Werkstätten-Betriebe benützt werden solle, so glaube er, daß doch die Gemeinde theilweise ein Recht haben solle, um hinsichtlich der Vergebung von freien Plätzen mitsprechen oder doch wenigstens
eine Unmöglichkeit sei, in die- ser Anstalt Unterricht genießen zu können. Er habe darin gelesen, daß die monatlichen Unterhal- tungs-Kosten eines Schülers 25 f und das Schulgeld pr Jahr 20 f Betrage. Er möchte nun wis- sen, ob dann die Gemeinde in dieser Beziehung gar keinen Vorschlag machen könne betreff Zuweisung von Freiplätzen. Es sei im Programm nur enthal- ten, daß Freiplätze gegeben wer- den könnten, so sei aber nicht ausgesprochen wie viele. Nachdem nun die Anstalt der Gemeinde schon so bedeutende Kosten mache und durch die Herstellung der Gaseinricht- ung wie der Kosten machen würde, und über dies das Gas auch zum Werkstätten-Be- triebe benützt werden solle, so glaube er, daß doch die Ge- meinde theilweise ein Recht haben solle, um hinsichtlich der Vergebung von freien Plätzen mitsprechen oder doch wenigstens
einen Vorschlag machen zu können. Er möchte sich erlau- ben den Antrag zu stellen, daß, nachdem im Kontrakte nur davon die Rede sei, daß die Ge- meinde die Beleuchtung bei- stellen müsse, was sie nicht ab- wälzen könne, man von der gegenwärtig bestehenden Be- leichtungsart nicht abgehen und auch die vorliegende An- forderung nicht eingehen solle. GR Wickhoff bezeichnet es als richtig, daß die Fachschule hier noch zu keinem praktischen Resul- tate gekommen sei. Die Re- girung bringe aber in dieser Be- ziehung viele Opfer, denn die Fachschule koste derselben heuer über 6000 fl und werde ihr dies auch in den folgenden Jahren kosten. Er sei überzeugt, daß, wenn heute die Regirung die Fachschule von Steyr wegnehme wie z. B. nach Waidhofen verlege, diese Gemeinde mit Begierde darnach greifen würde. Er habe das Statut für den Augenblick
einen Vorschlag machen zu können. Er möchte sich erlauben den Antrag zu stellen, daß, nachdem im Kontrakte nur davon die Rede sei, daß die Gemeinde die Beleuchtung beistellen müsse, was sie nicht abwälzen könne, man von der gegenwärtig bestehenden Beleichtungsart nicht abgehen und auch die vorliegende Anforderung nicht eingehen solle. GR Wickhoff bezeichnet es als richtig, daß die Fachschule hier noch zu keinem praktischen Resultate gekommen sei. Die Regirung bringe aber in dieser Beziehung viele Opfer, denn die Fachschule koste derselben heuer über 6000 fl und werde ihr dies auch in den folgenden Jahren kosten. Er sei überzeugt, daß, wenn heute die Regirung die Fachschule von Steyr wegnehme wie z. B. nach Waidhofen verlege, diese Gemeinde mit Begierde darnach greifen würde. Er habe das Statut für den Augenblick
nicht gegenwärtig, wisse auch nicht, ob die Einführung der Gasbeleuchtung absolut notwendig sei; daher glaube er, daß der Gemeinderath heute in der Sache keinen Beschluß fassen, sondern daß sich die Section mit der Fachschule in Contakt setzen, die nöthigen Informationen verschaffen und dann erst an den Gemeinderath einen Antragsteller solle. Andere Städte bewerben sich um derartige Schulen, weil dieselben, wenn deren Wirksamkeit auch nicht gleich in den ersten Augenblicken in den Tag trete, doch ganz gewieß später gewinnbringend seien. Er habe schon einmal betont, daß die hiesige Anstalt in der Eisenbränche die erste ihrer Art sei; man müsse daher erst die Probe machen, wie es mit derselben gehe und ob aus ihr wirklich Zöglinge heraus kommen, die nach u. nach auf die Verbesserung der Eisen-Industrie Einfluß nehmen.
nicht gegenwärtig, wisse auch nicht, ob die Einführung der Gasbe- leuchtung absolut notwendig sei; daher glaube er, daß der Ge- meinderath heute in der Sache keinen Beschluß fassen, son- dern daß sich die Section mit der Fachschule in Contakt setzen, die nöthigen Informationen verschaffen und dann erst an den Gemeinderath einen Antragsteller solle. Andere Städte bewerben sich um derar- tige Schulen, weil dieselben, wenn deren Wirksamkeit auch nicht gleich in den ersten Augenblicken in den Tag trete, doch ganz ge- wieß später gewinnbringend seien. Er habe schon einmal be- tont, daß die hiesige Anstalt in der Eisenbränche die erste ihrer Art sei; man müsse da- her erst die Probe machen, wie es mit derselben gehe und ob aus ihr wirklich Zöglinge heraus kommen, die nach u. nach auf die Verbesserung der Eisen-In- dustrie Einfluß nehmen.
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