Uferbeschlachtung nächst der Neubrücke vorgelegt habe, und verliest hiezu nachstehenden Sektions-Antrag: „Der Betrag der adjustirten Kostenberechnung ist 1639 fl 15 xr mit einem 17.4 % Nachlaß. Die von dem Bauamte und nach geschehener Collaudirung beträgt die Rechnungssumme mit den Perzent-Abzug 1627 fl 93 xr. - Die Nachtragsarbeiten betragen 188 fl 55 xr, so stellt sich die von Herr Stohl vorgelegte Rechnung eine Summe von 1816 fl 48 xr. Die vom Schutzbau erhaltenen Steine, von welchen ein Theil durch Herrn Stohl mit 54 fl 20 xr abgelöst wurden, kommen in Abrechnung.“ Der Vorsitzende bemerkt, daß die Rechnung sowol vom Bauamte, als von der Bausektion geprüft und richtig befunden worden sei, daher, wenn Niemand eine Aufklärung wünsche, er den Gegenstand zur Abstimmung bringen wurde, und wäre demnach der Antrag, diese Summe an den Rechnungsleger auszufolgen. Einstimmiger Beschluß nach Antrag. - Z 4398. Der Vorsitzende bemerkt, daß der nächste Gegenstand der Tages-Ordnung, nemlich „Comitébericht wegen Ankauf des sogenannten Hallerfeldes sammt Objekten“, seinen Schwager den Herrn Josef Werndl betreffe, daher er bemüsstigt sei,
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