Ratsprotokoll vom 9. Mai 1879

von sämmtlichen Steuern 3% auf das Brunnengeld sollen repartirt werden. Referent bespricht nun die Höhe der Brunnengelder von einzelnen Parteien, und bemerkt weiters, daß der vom Rekurrenten angeführte Grund, daß er aus den städt. Brunnen kein Wasser beziehe, bei vielen Hausbesitzern, obwalte. Es zale sich nicht aus, wegen eines einzigen Beschwerdeführers den vorigjährigen Gemeindratsbeschluß umzustoßen. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß die Bemessung des Brunnengeldes ohnehin eine gute sei. G.R. Pointner verliest sohin den SektionsAntrag welcher lautet: „Die Verfügung der Gemeinde Vorstehung Steyr vom 25. Jänner 1879 auf Grund des Gemeindeatsbeschlußes vom 13. Dezember v.J. Z. 11574 wolle bestätigt werden, nachdem die Gründe des Herrn Beschwerdeführers für eine Änderung in der Bemessung des Brunnengeldes nicht maßgebend sind.“ Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. - Z. 4455. II. Section 6. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städt. Cassaamtes über die Cassagebarung im Monat May 1879, wonach sich

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