Entschließung vom 4. April 1879 die vorläufige allerunterthänigsten Anzeige zur Allerhöchsten Kenntnis zu nehmen geruhten. Der Landes- Ausschuß ist bei der zu veranstaltenden Feier von der Ansicht ausgegangen, daß es jeder Gemeinde des Innviertels überlassen bleibe wie und auf welche Art diese Feier inner- halb des Gemeindegebietes separat begangen werden wolle, hält jedoch die Abhaltung der eigentlichen Centralfeier in der Stadt Ried, als ehemaligen Sitz des Innkreisamtes, für zweckmässig, wobei sich der Herr k.k. Statthalter, der Landes-Ausschuß und die zu erwartenden Ehrengäste, und zwar an den eigentlichen Festtagen am 10. und 14. Mai beteiligen. Auch an den Hern k.k. Mini- ster des Innern und den Hern k.k. Ackerbau- minister sind Einladungen zur Theilname an dem Feste in Ried von Seite des Landes- Ausschußes durch den Herrn k.k. Statthalter ergangen. Durch die Vermittlung des Herrn kk. Statthalters hat sich die Direktion der kk. pr. Kaiserin Elisabethbahn bereit erklärt am eigentliche Erinnerungsfesttage d. i. den 13. Mai l.J. sich einen Separatzug von Linz nach Ried verkehren zu laßen und zwar mit einer dem Postprogramme ent- sprechenden Fahr-Ordnung, welche letztere nach- träglich wird verlautbart werden. Am eigent- lichen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2