Ratsprotokoll vom 18. April 1879

für die Mitwirkung bei der Subscription für die Verunglückten von Scegedin und Neumarkt ausgesprochen werden könnte. 18. G.R. Mayr erstattet, namens des in der Gemeinderats-Sitzung vom 28. März d.J. eingesetzten Comités wegen Berichterstattung über den Erlaß des hohen Landes-Ausschußes wegen Abänderung der Gesetze über die Freizügigkeit und den Schutz der Religion und Ehe nachstehenden Vortrag: „Comité-Bericht über die vom hohen LandesAusschuße abverlangte Äusserung über Freizügigkeit und den religiösen Charakter der Ehe. Nach Artikel IV des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1877 unterliegt die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes keiner Beschränkung. Nach Artikel VI desselben Gesetzes kann jeder Staatsbürger an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, Liegenschaften jeder Art erwerben, und über dieselben frei verfügen, sogar unter den gesetzlichen Bedingungen jeder Erwerbszweig ausüben. Nachdem der Erlaß des Landes-Ausschußes eine Äußerung über die Gesetze hinsichtlich der Freizügigkeit etz. abverlangt, so scheint es, daß man höheren Ortes zur Einsicht gekommen ist, daß in Folge der die bezüglichen bestehenden Gesetze für den Staat oder die Gemeinden nachtheilige

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