Ratsprotokoll vom 18. April 1879

IV. Weiters wurde kein wesentlicher Vorteil in der Erweiterung der Passage erreicht, nachdem die Ecke der Schloßmauer gegenüber der Ecke des Hauses des Herrn Ludwig Werndl /: Heindlmühle :/ der engste Theil der Passage ist, deren Erweiterung nur mit großen Kosten verbunden wäre, und nur erreicht werden könnte, wenn diese Ecke der Schloßmauer beseitigt würde deren Eigenthümerin ist eben die Herrschaft Steyr und wäre auch deren Einwilligung erforderlich. - In Folge der angeführten Gründe glaubt die Section dem löbl. Gemeinderate auf ein Auflassung dieser Gewölbe nicht einraten zu sollen, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß eine ergiebige Verbreiterung der Passage ohne sehr großen Kosten nicht erzielt werden kann, und das Einkommen der Gemeinde auch um die angeführten 527 fl 30 xr vermindert würde. Die gefertigte Section stellt daher den Antrag auf Belassung dieser VerschleißGewölbe in ihrem gegenwärtigen Bestande. Steyr am 13. April 1879. - Josef Reder, Johann Redl, Franz Schachinger, Josef Huber, Franz Breslmayr, Josef Haller.“ G.R. Mayr erklärt sich dem Sectionsantrage vollkommen anzuschließen, sowol aus finanziellen Gründen, als auch weil hiedurch manchem Gewerbsmann die Lebensquelle genommen

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