Ratsprotokoll vom 18. April 1879

verwendbaren Baarschaft für den Bau eines Armerhauses mit 31. Dezember 1878 auf 36318 fl 8 xr belaufen habe, wärend der Fond für die Verpflegung der Armen am gleichen Termin 393 fl 78 xr betragen habe. Hiezu verliest Referent nachstehenden Sections-Antrag: „Über Bekanntgebung vom Amte der Summe der verwendbaren Baarschaft zu einem Armenhausbau von 36318 fl 82 xr, sowie der gesammelte Fond zur Verpflegung der Armen von 393 fl 78 xr ist dem löbl. Gemeinderate zur erfreulichen Kenntnisnahme, in betreff der noch gezeichneten Gelder für diesen humanen Zweck glaubt die Section wäre das Amt zu beauftragen, wo möglich diese Beträge einzuheben. Auch erlaubt sich die Section noch den Antrag zu stellen, daß ein neues Comité gewählt werden solle, welches über die Frage des Armenhausbaues die weitere Durchführung zu übernehmen hätte, um doch den Conscribenten gerecht zu werden für die großen Spenden.“ G.R. Mayr kommt der mit 393 fl 78 xr bezifferte Fond für die Verpflegung der Armen für zu gering vor, worüber derselbe vom Vorsitzenden aufgeklärt wird, daß dieser Fond dermalen wirklich nicht größer sei, weil die übrigen Beträge erst einkassirt werden müßten, in welcher Beziehung Vorsitzender auch auf das gedruckte Verzeichnis

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2