verwendbaren Baarschaft für den Bau eines Ar- merhauses mit 31. Dezember 1878 auf 36318 fl 8 xr belaufen habe, wärend der Fond für die Verpflegung der Armen am gleichen Termin 393 fl 78 xr betragen habe. Hiezu verliest Referent nachstehenden Sections-Antrag: „Über Bekanntgebung vom Amte der Summe der verwendbaren Baarschaft zu einem Ar- menhausbau von 36318 fl 82 xr, sowie der ge- sammelte Fond zur Verpflegung der Ar- men von 393 fl 78 xr ist dem löbl. Gemeindera- te zur erfreulichen Kenntnisnahme, in betreff der noch gezeichneten Gelder für die- sen humanen Zweck glaubt die Section wäre das Amt zu beauftragen, wo mög- lich diese Beträge einzuheben. Auch er- laubt sich die Section noch den Antrag zu stellen, daß ein neues Comité gewählt werden solle, welches über die Frage des Armenhausbaues die weitere Durchfüh- rung zu übernehmen hätte, um doch den Conscribenten gerecht zu werden für die großen Spenden.“ G.R. Mayr kommt der mit 393 fl 78 xr bezifferte Fond für die Verpflegung der Armen für zu gering vor, worüber der- selbe vom Vorsitzenden aufgeklärt wird, daß dieser Fond dermalen wirklich nicht größer sei, weil die übrigen Beträge erst einkassirt werden müßten, in welcher Beziehung Vorsitzender auch auf das gedruckte Verzeichnis
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