Der Vorsitzende hebt hervor, daß dieses bereits versucht worden sei, worüber das Protocoll vorliegt, welche Bemerkung auch Referent bekräftigt. G. Mayr bemerkt, daß, wenn Herr Crammer noch die Concession hätte, es unangenem sein würde, im dieses Recht wegzunemen. G.R. Pointner bemerkt, G.R. Peyrl habe es in Zweifel gezogen, daß die Omnibus-Concession von Herrn Crammer noch nicht zurückgelegt worden sei; derselbe habe aber hierüber einen eigenen Erwerbsteuerschein und müße es daher aus dem Amte ersichtlich sein, ob er denselben zurückgelegt habe oder nicht. Er habe auch als Gastwirt des Hotels, das er besessen habe, gleichfalls eine Concession gebraucht weil das Gastgewerbe nicht mer in radizirter Eigenschaft auf dem Hause hafte; dieses Geschäft habe er zurückgelegt, die Concession für die Omnibusfart aber noch nicht; so lange daher dieselbe noch nicht zurückgelegt sei, seien die alten Rechte noch immer aufrecht zu erhalten. Nach seiner Anschauung hätten die Omnibus-Besitzer vom Hotel Schiff und Krebs schon von allen Anfang an die Sache verfelt, wenn sie nem lich gleich bei irem ersten Ansuchen um Zuweisung es gleichmäßigen Aufstellungsplatzes gebeten hätten, so müßte inen selber füglicher Massen zuteil worden sein; dieselben hätten aber in irem ersten Einschreiten folgender Massen gesagt: /: liest :/ „Die ergebenst gefertigten, welche sich eines guten Rufes erfreuen, glauben durch dieses
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