wo man finden werde, daß die Aufstellung eine solche sei, daß von den vielen Omnibusen wie sie dort stünden, keiner seinen bestimmten Platz habe, sondern sich alle so nebeneinander zu reihen hätten, wie sie angefaren kämen, so daß ein Omnibus also heute auf diesem und morgen vielleicht auf einem anderen Platze stehe. Er möchte sich daher erlauben, um diese leidige Geschichte doch einmal abgetan zu wissen, und nicht Gelegenheit zu einem abermaligen Recurse zu bieten, und nachdem er weiters selbst herausfinde, daß ein besonderer Wert weder für den einen noch für den andern darin liege, den Antrag zu stellen, daß diesen beiden Bittstellern möge Rechnung getragen und eine Abwechslung der beiden Wagen hinsichtlich ihrer Aufstellung eingefürt werde. G.R. Mayr bemerkt, daß in Linz die Ordnung eingefürt sei, daß die Omnibusbesitzer in Folge gegenseitiger Verständigung unter einander abwechseln, in Linz gebe es nun gewiß mer Omnibusinhaber als in Steyr, die sich untereinander verständigen; es sei unangenem für den Gemeinderat, daß die 2 Omnibusinhaber in Steyr sich immer gegenseitig reiben, und dieser Gegenstand zur stabilen Tagesordnung des Gemeinderates wurde. Im Vortrag des G.R. Pointner stehe auch ausdrücklich darin, daß die beiden Parteien sich gegenseitig ausgleichen sollten, er meine daher, daß zwischen den beiden ein Ausgleich stattfinden könnte.
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