wo man finden werde, daß die Aufstellung eine solche sei, daß von den vielen Omnibusen wie sie dort stünden, keiner seinen bestimmten Platz habe, sondern sich alle so nebeneinander zu reihen hätten, wie sie angefaren kämen, so daß ein Omnibus also heute auf diesem und morgen viel- leicht auf einem anderen Platze stehe. Er möch- te sich daher erlauben, um diese leidige Ge- schichte doch einmal abgetan zu wissen, und nicht Gelegenheit zu einem abermaligen Recurse zu bieten, und nachdem er weiters selbst herausfin- de, daß ein besonderer Wert weder für den einen noch für den andern darin liege, den Antrag zu stellen, daß diesen beiden Bittstellern möge Rech- nung getragen und eine Abwechslung der beiden Wagen hinsichtlich ihrer Aufstellung eingefürt werde. G.R. Mayr bemerkt, daß in Linz die Ordnung eingefürt sei, daß die Omnibusbesitzer in Folge gegenseitiger Verständigung unter einander abwechseln, in Linz gebe es nun gewiß mer Omnibusinhaber als in Steyr, die sich untereinander verständigen; es sei unangenem für den Gemeinderat, daß die 2 Omnibusinhaber in Steyr sich immer gegenseitig reiben, und dieser Gegenstand zur stabilen Ta- gesordnung des Gemeinderates wurde. Im Vortrag des G.R. Pointner stehe auch ausdrücklich darin, daß die beiden Parteien sich gegenseitig aus- gleichen sollten, er meine daher, daß zwischen den beiden ein Ausgleich stattfinden könnte.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2