die Sache müße daher ser delicat behandelt werden. G.R. Pointner betont, daß man nach seiner Ansicht die Anrainer zu einer Beitragsleistung nicht verhalten könnte, weil selbe keinen Schaden haben und ihnen nichts daran liege, wenn der Bach austrete. G.R. Breslmayr bemerkt, daß die Garstner-Strasse ser viel durch den Austritt des Wassers gelitten habe, woran die Gemeinde Garsten Schuld sei, weil die Straße schlecht ausgeschottert gewesen sei. G.R. Pointer erwiedert, daß sich laut dem Protocolle der Bürgermeister von Garsten zu den für nötig befundenen Herstellungen auf dem Gemeinde-Gebiete von Garsten bereit erklärt habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität zum Beschluß erhoben. - Z. 2618. 3. G.R. Pointner referirt über den Rekurs der Frau Marie Weidinger, Hausbesitzerin N° 264 Ennsdorf wider eine Verfügung der Gemeinde Vorstehung Steyr und erwänt diesfalls, daß dieselbe deswegen von der Polizei beanstandet worden sei, weil sie vor ihrem Hause einen Misthaufen und eine Jauchgrube habe, und dardurch die Inwoner daselbst in Folge des Gestankes
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2