G.R. Haller hält dafür, daß die ganze Schuld des damaligen Austritts des Teufelsbaches von dem Brückel aufwärts zu suchen sei. Die Brücke und auch der Grabenrain bis zum Schlößel scheinen ihm genügend groß zu sein, aber weiter hinaus sei der ganze Kanal verwachsen und die Felbern wucherten Mitten ins Flussbett hinein; es wäre daher nur zu wünschen, daß dort ein kleiner Damm aufgefürt werde, aber Auslagen dürften nicht auf die Gemeinde fallen, weil die Ursache des Austretens nicht im Stadtgebiete liegen. G.R. Josef Huber gibt auch der Ansicht Ausdruck, daß die Gemeinde Garsten zur Reinigung und Regulirung des Wassergrabens verhalten werden solle, nachdem derselbe in ihrem Besitze sei. Nachdem die Gemeine Steyr durch den gegenwärtigen Zustand geschädigt werde, so habe sie das Recht, die Gemeinde Garsten darum zu belangen. Der Vorsitzende hebt hervor, daß, wie aus dem Commissions-Protocolle hervorgehe, die Gemeinde Garsten sich durchaus nicht geweigert habe, dieses zu thun, soweit es die Strecke in ihrem Gebiete betreffe; es seien aber verschiedene Besitzer dort; so habe z.B. auch der Vertreter des Lilienhofes nichts dagegen, daß etwas gemacht werde, allein er erkläre nichts dazu zu zalen und verware sich, wenn durch die Herstellungen ein Zustand geschaffen würde, der ihm einen Schaden zu füge,
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