I. Section 2. G.R. Pointner referirt in Angelegenheit der Regulirung des Teufelsbaches, indem er anfürt, daß derselbe wie schon öfters so auch im vorigen Jare hinter dem Neulustgütel ausgetreten sei, und durch den dortigen Graben auf der GarstnerStrasse und sodann durch den Hundsgraben sich in die Enns ergoßen habe, wärend er im gewönlichen Zustande in Vogelsang in die Steyr einmünde, bekannt durch seinen dortigen Wasserfall. Aus Anlaß des vorjärigen Austrittes dieses Baches sei nun die Steyr-Garstnerstrasse nächst der Besitzung des Herrn Dr. Hochhauser stark beschädiget und infolge dessen eine Commission eingeleitet worden, wie diesem Austreten des Baches und dessen Abfluß in den Hundsgraben entgegengetreten werden könnte. Diese Commission und die technischen Erhebungen hätten stattgefunden, und habe man hiebei für gut gehalten, daß die größeren Gewächse und Stöcke, welche im Flußbette seien ausgezogen würden, damit dasselbe hiedurch freier und tiefer würde; dann habe man die Erweiterung und Erhöhung der Brücke hinter dem NeulustGütel und dergleichen beantragt. Die beigezogenen Anrainer hätten gegen die Regulirung keinen Anstand erhoben, jedoch erklärt, sich einer Beitragsleitung zu enthalten, nachdem sie durch den Austritt keinen Schaden litten, und daher diejenigen die Kosten tragen sollten, welche hieran beteiligt sein. Die Bausection, welche bei der
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