Verlotterte und veralterte Zustände sollen ja auch nach dem Berichte nicht eingefürt werden, man wiße ja, daß früher oft die tüchtigen Arbeiter nicht ein Geschäft anfangen konnten one Mittel. Diese Freiheit habe man mit Würdigung anerkannt aber wenn sie soweit gehe, daß sie andern zum Nachteile gereiche, wenn dieses das Volk empfinde, dann werde die Regierung Veranlassung haben Stellung zu nemen. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Antrag des Comités auf Würdigung des vorgelegten Berichtes und deßen Vorlage an den Landes-Ausschuß gehe. Er halte diesen Gegenstand für außerordentlich wichtig und möchte daher den §. 13 der Geschäfts-Ordnung zur Geltung bringen, nemlich die Vorname einer namentlichen Abstimmung, die z.B. auch in Linz bei der letzten Schul-Enquette-Commission angewendet worden sei; er halte diese namentliche Abstimmung für notwendig. G.R. Perz glaubt, man könnte aus dem Berichte den Passus wegen der Ehe fallen lassen, welcher wol nicht durchgehen werde. Er habe vor einigen Tagen gelesen, daß das Gesuch, welches der Landes-Ausschuß selbst in dieser Beziehung an den Regierung gerichtet habe, nicht sanctionirt worden sei. Er sei nicht dagegen, daß die Gewerbe-Gesetze und der Wucher beschränkt werde, aber er möchte die Sache doch anders stilisiren; er glaube, man könnte heute das Comité noch weiter bestehen lassen, damit es die Sache besser ausarbeite.
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