Ratsprotokoll vom 18. April 1879

Punkte sich ergangen werde, über welche keine Anfrage gestellt worden sei. Denn die Gewerbefreiheit bestehe nach dem Gewerbe-Gesetze, hinsichtlich des Hausirhandels sei eine Regelung vielleicht notwendig und werde darauf hingezielt, aber dermalen sei diese Frage nicht an von Gemeinderat gerichtet, daher mit dem vorliegenden Berichte die Gemeinde auf etwas Antwort gebe, um was sie gar nicht gefragt worden sei. Schon aus diesem Grunde wäre er der Ansicht, daß man auf die Anname des Comité berichtes nicht gut einraten könne, und möchte er sich daher auch in dieser Beziehung den Anschauungen des G.R. Pointner anschließen. G.R. Peyrl erwiedert, daß es doch im Landesgesetze vom 21. Dezember 1877, wo eben dort Freizügigkeit angeregt sei, heiße, daß sich jeder Staatsbürger überall niederlassen, überall sein Gewerbe ausüben könne; es sei also darin vom Gewerbe die Rede; der Bericht schildere nun diese ausgedenten und vielfachen Gewerbe, und überhaupt die zügellose Gewerbefreiheit, die gegenwärtigen Zustände seien eben gar nichts anderes als Früchte dieser zügellosen Gewerbefreiheit, es sei ganz richtig daß ein Gewerbe-Gesetz existire, aber es lasse sich doch nur durch eine gewisse Befruchtung hinstellen, daß diese Gewerbefreiheit eine mangelhafte, eine kranke, eine nicht gute sei, und was eben das Heiraten anbelange glaube er, man habe eben gewiß Beweise und Überzeugung genug, daß es hoch an der Zeit wäre, daß doch auch

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